Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats

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Ansprechpartner
Frau Jennifer Hänsch

Informationen zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats


Adresse
Baustraße 56
16775 Gransee
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03306 751-205
Hinweis
Jennifer Hänsch

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

  • Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig:
  • Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wurde.
  • Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
  • Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.


Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an eine andere Stelle zahlen.
Die zuständige Stelle bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.


SEPA, Lastschrift, Abbuchung, Einnahmen, Einzugsermächtigung, Ausgaben, Haushalt, Vollzug