An-/Abmeldung eines Hundes, Anzeige nach der HundeV

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Ansprechpartner
Frau Jennifer Hänsch

Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?


Adresse
Baustraße 56
16775 Gransee
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03306 751-205
Hinweis
Jennifer Hänsch

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - Amt Gransee und Gemeinden, Gemeinde Gransee, Gemeinde Großwoltersdorf, Gemeinde Schönermark, Gemeinde Sonnenberg, Gemeinde Stechlin

Jährlich fällige Hundesteuer der Stadt Gransee für den 1. Hund. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Hundesteuersatzung der Stadt Gransee.
Steuer: EUR 65,00
Jährlich fällige Hundesteuer der Gemeinde Schönermark für den 1. Hund. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Steuer: EUR 20,39
Jährlich fällige Hundesteuer der Gemeinde Großwoltersdorf für den 1. Hund. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Steuer: EUR 20,39
Jährlich fällige Hundesteuer der Gemeinde Stechlin für den 1. Hund. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Steuer: EUR 20,39
Jährlich fällige Hundesteuer der Gemeinde Sonnenberg für den 1. Hund. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Steuer: EUR 20,39

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.


Spezielle Hinweise für - Amt Gransee und Gemeinden, Gemeinde Gransee, Gemeinde Großwoltersdorf, Gemeinde Schönermark, Gemeinde Sonnenberg, Gemeinde Stechlin

Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzungen der Gemeinden des Amtes Gransee und Gemeinden erhoben.

Hundesteuersatzung der Stadt Gransee

Hundesteuersatzung der Gemeinde Großwoltersdorf

Hundesteuersatzung der Gemeinde Schönermark

Hundesteuersatzung der Gemeinde Sonnenberg

Hundesteuersatzung der Gemeinde Stechlin



Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.


Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


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