Dienstleistung
Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Baustraße 56
16775 Gransee
Mo. geschlossen
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03306 751-205
Jennifer Hänsch
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Amt Gransee und Gemeinden, Gemeinde Gransee, Gemeinde Großwoltersdorf, Gemeinde Schönermark, Gemeinde Sonnenberg, Gemeinde Stechlin
Jährlich fällige Hundesteuer der Stadt Gransee für den 1. Hund. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Hundesteuersatzung der Stadt Gransee.
Steuer:
EUR 65,00
Jährlich fällige Hundesteuer der Gemeinde Schönermark für den 1. Hund. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Steuer:
EUR 20,39
Jährlich fällige Hundesteuer der Gemeinde Großwoltersdorf für den 1. Hund. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Steuer:
EUR 20,39
Jährlich fällige Hundesteuer der Gemeinde Stechlin für den 1. Hund. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Steuer:
EUR 20,39
Jährlich fällige Hundesteuer der Gemeinde Sonnenberg für den 1. Hund. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Steuer:
EUR 20,39
Ausführliche Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - Amt Gransee und Gemeinden, Gemeinde Gransee, Gemeinde Großwoltersdorf, Gemeinde Schönermark, Gemeinde Sonnenberg, Gemeinde Stechlin
Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzungen der Gemeinden des Amtes Gransee und Gemeinden erhoben.
Hundesteuersatzung der Stadt Gransee
Hundesteuersatzung der Gemeinde Großwoltersdorf
Hundesteuersatzung der Gemeinde Schönermark
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Schlagwörter
Haustier, Hundeanmeldung, Hund anmelden, Hundehaltung, Hundesteuer, Hundesteuermarke
Steuer: EUR 65,00
Steuer: EUR 20,39
Steuer: EUR 20,39
Steuer: EUR 20,39
Steuer: EUR 20,39
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzungen der Gemeinden des Amtes Gransee und Gemeinden erhoben.
Hundesteuersatzung der Stadt Gransee
Hundesteuersatzung der Gemeinde Großwoltersdorf
Hundesteuersatzung der Gemeinde Schönermark
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.