Dienstleistung
Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Zum Formular
Für die Herstellung der Grundstückszufahrt stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde/ Kreis/ Land).
Baustraße 56
16775 Gransee
Mo. geschlossen
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03306 751-658
Torsten Gaeth
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
max. 3 Monate
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,
Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung
Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt
Spezielle Hinweise für - Amt Gransee und Gemeinden
Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Gransee und Gemeinden
Gebühr für die Herstellung einer Grundstückszufahrt
Verwaltungsgebühr:
EUR 25,00
Zuschläge für erforderliche Ortsbesichtigungen - je angefangene
halbe Stunde
Erstattung:
EUR 25,00
Ausführliche Beschreibung
Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.
Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.
Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 18, 22 BbgStrG
Spezielle Hinweise für - Amt Gransee und Gemeinden
Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Gransee und Gemeinden
Erforderliche Unterlagen
Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen
Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt
Voraussetzungen
Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.
Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.
Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.
Rechtsbehelf
Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich
Zuständige Stelle
Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)
Ansprechpunkt
Gemeinde (Tiefbauamt)
Kreis (Tiefbauamt)
Land (Landesbetrieb Straßenwesen)
Schlagwörter
Grundstückserschließung, absenken, Bürgersteigabsenkung, Bürgersteig, Bordstein, Zufahrt, Baustellenzufahrt, Kantstein, Gehwegüberfahrt, Fußwegabsenkung, Grundstückszufahrt, Bordsteinabsenkung, Fußweg
max. 3 Monate
Gebühren für Erstellung Genehmigung: Höhe der Gebühren auf Grundlage der StrVwGebO,
Gebühr der Sondernutzungserlaubnis: LSonGebV, BSonGebV, ggf. gemeindliche Satzung
Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt
Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Gransee und Gemeinden
Verwaltungsgebühr: EUR 25,00
Erstattung: EUR 25,00
Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind meist bauliche Eingriffe in den vorhandenen Straßenkörper und Gehweg notwendig. Diese baulichen Eingriffe können z.B. Bordabsenkungen, Unterbrechung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Verrohrung des Grabens zur Fahrbahnentwässerung, Anpassungen des Gehweges/ Radweges sein.
Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt müssen Sie einen Antrag mit kurzer textlicher Beschreibung und/ ggf. Begründung des Vorhabens an den zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) stellen.
Wird für ein Grundstück die Herstellung einer 2. Grundstückszufahrt beantragt, bedarf dies durch den Antragsteller einer Begründung der Notwendigkeit, da ein Grundstück mit einer Zufahrt ausreichend erschlossen ist.
§§ 18, 22 BbgStrG
Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Gransee und Gemeinden
Antrag über Formularservice, Formblatt (Download) oder schriftlich formlos stellen
Lageplan oder Lageskizze mit Angabe von Lage und Abmessung (Breite, Tiefe) der geplanten Zufahrt
Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigter
Stellen Sie den Antrag soweit vorhanden über einen Formularservice oder ein Formblatt (Download). Hierzu laden Sie das Formular (online) herunter und füllen Sie es aus. Steht kein Formularservice oder kein Formblatt (online) zur Verfügung stellen Sie einen schriftlichen Antrag.
Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land) ein.
Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder eine Begründung zur Ablehnung ihres Antrages.
Erhebung eines Widerspruchs, gemäß § 70 VwGO
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen: nicht erforderlich
Zuständiger Straßenbaulastträger (Gemeinde, Kreis, Land)
Gemeinde (Tiefbauamt)
Kreis (Tiefbauamt)
Land (Landesbetrieb Straßenwesen)