Elektronische Wohnsitzanmeldung


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Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.


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Baustraße 56
16775 Gransee
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Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
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Häufig gestellte Fragen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.


Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.


Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt