Hund an- und abmelden


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Wie erfolgt die Abmeldung eines Hundes in der Kommune?


Adresse
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr


Telefon
03307 4684163

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Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.


Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.


Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick

Anzeige- und Kennzeichnungspflicht

Gemäß der neuen Hundehalterverordnung Brandenburg (HundehV) sind seit dem 01.07.2024 alle Hunde, unabhängig von der Rasse, Größe oder Gewicht unverzüglich beim Ordnungsamt anzuzeigen. Auch die kleinsten Hunde, die zuvor nicht anzeigepflichtig waren. Selbst wenn eine steuerliche Anmeldung bei der Stadt Zehdenick erfolgt ist, muss zusätzlich die Anmeldung beim Ordnungsamt der Stadt Zehdenick erfolgen. 

Die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht gilt für alle Hunde ab der 8. Woche.

Für Hundehalter, die bereits Ihren Hund beim Ordnungsamt angemeldet haben, weil der Hund eine Körpergröße von über 40 cm oder ein Körpergewicht von über 20 kg vorweist, besteht kein Handlungsbedarf.

Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine Verbrauchs- und Aufwandssteuer.
Steuerpflichtiger ist der Hundehalter.

Hundehalter ist laut Hundesteuersatzung der Stadt Zehdenick jeder, der ein oder mehrere Hunde im eigenen Interesse oder im Interesse der Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Dabei gelten alle im Haushalt aufgenommenen Hunde als von den Haushaltsangehörigen gemeinsam gehaltene Hunde.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, der auf die Aufnahme des Hundes in den Haushalt folgt.

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt.

Dabei sind folgende Angaben notwendig:

Angaben zum Hundehalter:

  • vollständiger Name
  • Adresse

Angaben zum Hund bei Abmeldung:

  • Name
  • Rasse
  • Geschlecht
  • Alter
  • Farbe
  • Verkaufsdatum/ Sterbedatum ggf. mit Nachweis (Kaufvertrag/ Tierärztliche Bescheinigung)

Hundesteuersatzung der Stadt Zehdenick
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick


- Antrag schriftlich, online oder persönlich

- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim

- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes

- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune


  • Wohnort im Verwaltungsgebiet
  • Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
  • Einreichung aller erforderlichen Unterlagen

Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.


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Tier, Hundeabmeldung, Hundehaltung