Dienstleistung
Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden
Wie erfolgt die Abmeldung eines Hundes in der Kommune?
Einrichtung
Ordnungsangelegenheiten
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
03307 4684163
Einrichtung
Steuern
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
03307 4684188
03307 4684138
03307 4684137
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Anhörungsfrist:
2 Wochen
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick
Anzeige- und Kennzeichnungspflicht
Gemäß der neuen Hundehalterverordnung Brandenburg (HundehV) sind seit dem 01.07.2024 alle Hunde, unabhängig von der Rasse, Größe oder Gewicht unverzüglich beim Ordnungsamt anzuzeigen. Auch die kleinsten Hunde, die zuvor nicht anzeigepflichtig waren. Selbst wenn eine steuerliche Anmeldung bei der Stadt Zehdenick erfolgt ist, muss zusätzlich die Anmeldung beim Ordnungsamt der Stadt Zehdenick erfolgen.
Die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht gilt für alle Hunde ab der 8. Woche.
Für Hundehalter, die bereits Ihren Hund beim Ordnungsamt angemeldet haben, weil der Hund eine Körpergröße von über 40 cm oder ein Körpergewicht von über 20 kg vorweist, besteht kein Handlungsbedarf.
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine Verbrauchs- und Aufwandssteuer.
Steuerpflichtiger ist der Hundehalter.
Hundehalter ist laut Hundesteuersatzung der Stadt Zehdenick jeder, der ein oder mehrere Hunde im eigenen Interesse oder im Interesse der Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Dabei gelten alle im Haushalt aufgenommenen Hunde als von den Haushaltsangehörigen gemeinsam gehaltene Hunde.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, der auf die Aufnahme des Hundes in den Haushalt folgt.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt.
Dabei sind folgende Angaben notwendig:
Angaben zum Hundehalter:
- vollständiger Name
- Adresse
Angaben zum Hund bei Abmeldung:
- Name
- Rasse
- Geschlecht
- Alter
- Farbe
- Verkaufsdatum/ Sterbedatum ggf. mit Nachweis (Kaufvertrag/ Tierärztliche Bescheinigung)
Hundesteuersatzung der Stadt Zehdenick
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick
Rechtsgrundlage(n)
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV)
Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick
Hundesteuersatzung der Stadt Zehdenick
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick
Erforderliche Unterlagen
- Antrag schriftlich, online oder persönlich
- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim
- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes
- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune
Voraussetzungen
- Wohnort im Verwaltungsgebiet
- Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick
Gewerbeangelegenheiten
Steuern
Ansprechpunkt
Ordnungsamt der jeweiligen Kommune
Schlagwörter
Tier, Hundeabmeldung, Hundehaltung
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Anzeige- und Kennzeichnungspflicht
Gemäß der neuen Hundehalterverordnung Brandenburg (HundehV) sind seit dem 01.07.2024 alle Hunde, unabhängig von der Rasse, Größe oder Gewicht unverzüglich beim Ordnungsamt anzuzeigen. Auch die kleinsten Hunde, die zuvor nicht anzeigepflichtig waren. Selbst wenn eine steuerliche Anmeldung bei der Stadt Zehdenick erfolgt ist, muss zusätzlich die Anmeldung beim Ordnungsamt der Stadt Zehdenick erfolgen.
Die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht gilt für alle Hunde ab der 8. Woche.
Für Hundehalter, die bereits Ihren Hund beim Ordnungsamt angemeldet haben, weil der Hund eine Körpergröße von über 40 cm oder ein Körpergewicht von über 20 kg vorweist, besteht kein Handlungsbedarf.
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine Verbrauchs- und Aufwandssteuer.
Steuerpflichtiger ist der Hundehalter.
Hundehalter ist laut Hundesteuersatzung der Stadt Zehdenick jeder, der ein oder mehrere Hunde im eigenen Interesse oder im Interesse der Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Dabei gelten alle im Haushalt aufgenommenen Hunde als von den Haushaltsangehörigen gemeinsam gehaltene Hunde.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, der auf die Aufnahme des Hundes in den Haushalt folgt.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt.
Dabei sind folgende Angaben notwendig:
Angaben zum Hundehalter:
- vollständiger Name
- Adresse
Angaben zum Hund bei Abmeldung:
- Name
- Rasse
- Geschlecht
- Alter
- Farbe
- Verkaufsdatum/ Sterbedatum ggf. mit Nachweis (Kaufvertrag/ Tierärztliche Bescheinigung)
Hundesteuersatzung der Stadt Zehdenick
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick
Rechtsgrundlage(n)
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV)
Hundesteuersatzung der Stadt Zehdenick
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick
Erforderliche Unterlagen
- Antrag schriftlich, online oder persönlich
- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim
- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes
- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune
Voraussetzungen
- Wohnort im Verwaltungsgebiet
- Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
Gewerbeangelegenheiten
Steuern
Ansprechpunkt
Ordnungsamt der jeweiligen Kommune