Dienstleistung
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Zehdenick. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Einrichtung
Ordnungsangelegenheiten
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
03307 4684163
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick
Die Genehmigung sollte mindestens vier Wochen vor der Inanspruchnahme beantragt werden.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick
Sondernutzung
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Zehdenick. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Für folgende Arten der Sondernutzungen werden im Bereich der Stadt Zehdenick Sondernutzungserlaubnisse erteilt, wenn es die Örtlichkeit zulässt:
- Tische und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken (Außengastronomie),
- Werbeaufsteller,
- Informationsstände von politischen Parteien, gemeinnützigen Vereinen
- Baustelleneinrichtungen,
- Gerüststellung,
- Aufstellen von Schuttcontainer und
- u. ä.
Die Genehmigung sollte mindestens vier Wochen vor der Inanspruchnahme beantragt werden.
Sondernutzungssatzung der Stadt Zehdenick
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick
Notwendige Unterlagen:
- formloser Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen und textlicher Beschreibung
Zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick
Ordnungsangelegenheiten
Schlagwörter
Befahren von Gehwegen, Baustellenzufahrt, Absperrungen, Antrag, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Baugerüsten, Bauen, Fahrradbügel, Baustelleneinrichtungen, Zuwegung, Baugerüst
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Genehmigung sollte mindestens vier Wochen vor der Inanspruchnahme beantragt werden.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Sondernutzung
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Zehdenick. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Für folgende Arten der Sondernutzungen werden im Bereich der Stadt Zehdenick Sondernutzungserlaubnisse erteilt, wenn es die Örtlichkeit zulässt:
- Tische und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken (Außengastronomie),
- Werbeaufsteller,
- Informationsstände von politischen Parteien, gemeinnützigen Vereinen
- Baustelleneinrichtungen,
- Gerüststellung,
- Aufstellen von Schuttcontainer und
- u. ä.
Die Genehmigung sollte mindestens vier Wochen vor der Inanspruchnahme beantragt werden.
Sondernutzungssatzung der Stadt Zehdenick
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Notwendige Unterlagen:
- formloser Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen und textlicher Beschreibung
Zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Ordnungsangelegenheiten