Sondernutzung Verkehrsfläche


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Ordnungsangelegenheiten

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.


Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Zehdenick. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.


Adresse
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr


Telefon
03307 4684163

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick

Die Genehmigung sollte mindestens vier Wochen vor der Inanspruchnahme beantragt werden. 



Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

  •  Absperrungen, Bauzäune
  •  Container
  •  Baugerüste, Baumaschinen
  •  Baustelleneinrichtung
  •  Ablagerung von Baumaterialien
  •  Befahren von Gehbahnen

Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.

Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick

Sondernutzung

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Zehdenick. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

Für folgende Arten der Sondernutzungen werden im Bereich der Stadt Zehdenick Sondernutzungserlaubnisse erteilt, wenn es die Örtlichkeit zulässt:

  • Tische und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken (Außengastronomie),
  • Werbeaufsteller,
  • Informationsstände von politischen Parteien, gemeinnützigen Vereinen
  • Baustelleneinrichtungen,
  • Gerüststellung,
  • Aufstellen von Schuttcontainer und
  • u. ä.

Die Genehmigung sollte mindestens vier Wochen vor der Inanspruchnahme beantragt werden. 


Sondernutzungssatzung der Stadt Zehdenick


Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick

Notwendige Unterlagen:

  • formloser Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen und textlicher Beschreibung


Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte

Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick

Ordnungsangelegenheiten



Befahren von Gehwegen, Baustellenzufahrt, Absperrungen, Antrag, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Baugerüsten, Bauen, Fahrradbügel, Baustelleneinrichtungen, Zuwegung, Baugerüst