Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.


Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag/ Mittwoch
08.00 - 15.00 Uhr

Dienstag/ Donnerstag
08.00 - 16.00 Uhr

Freitag
08.00 - 13.00 Uhr


Telefon
03301 601-1410

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

  •  Absperrungen, Bauzäune
  •  Container
  •  Baugerüste, Baumaschinen
  •  Baustelleneinrichtung
  •  Ablagerung von Baumaterialien
  •  Befahren von Gehbahnen

Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.


Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte


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