Dienstleistung
Hausnummer Festsetzung
Informationen rund um die Hausnummerierung
Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick
Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt die Stadt Zehdenick eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Einrichtung
Ordnungsangelegenheiten
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
03307 4684163
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick
Hausnummernvergabe - Beantragung
Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt die Stadt Zehdenick eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Gründe sind insbesondere
- Grundstücksteilungen
- Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten
- Veränderungen in der Erschließung
- Veränderungen des Haupteingangs
- Neubebauung
Die Zuordnung von Hausnummern dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Letztlich liegt sie auch im Interesse des Grundstückseigentümers selbst, insbesondere, wenn es darum geht, dass Rettungs- und Hilfsdienste schnell und zügig das richtige Grundstück oder Gebäude finden. Auf Antrag oder von Amts wegen können ebenfalls Änderungen von Hausnummern (Umnummerierungen) erfolgen.
Hinweise zur Hausnummerierung siehe § 13 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick vom 10.06.2004 in der zurzeit gültigen Fassung.
Wichtige Information:
Die Hausnummerierung ist auch dann zu beantragen, wenn lt. Grundbucheintrag bereits eine Adresse für das Nummerierungsobjekt (Grundstück) geführt wird! Hausnummern dürfen nicht ohne Zuteilung angebracht werden! Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld geahndet werden.
Wer erhält Kenntnis von der Zuteilung/Bestätigung/Änderung:
- Landkreis Oberhavel (Kataster- und Vermessungsamt)
- Finanzamt Oranienburg
- Polizeiposten Zehdenick (Revierpolizei)
- AWU Oberhavel
- zuständiger Wasser- und Abwasserbetrieb (TAV)
- Deutsche Post
- Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
- Einwohnermeldeamt Zehdenick
- Stadtwerke
- Fachdienst Finanzverwaltung (Steuern)
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick
Rechtsgrundlage(n)
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick
Ordnungsangelegenheiten
Schlagwörter
Haus-Nummer, Hausnr., Hausnummer, Hausnummervergabe
Ausführliche Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Hausnummernvergabe - Beantragung
Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt die Stadt Zehdenick eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Gründe sind insbesondere
- Grundstücksteilungen
- Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten
- Veränderungen in der Erschließung
- Veränderungen des Haupteingangs
- Neubebauung
Die Zuordnung von Hausnummern dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Letztlich liegt sie auch im Interesse des Grundstückseigentümers selbst, insbesondere, wenn es darum geht, dass Rettungs- und Hilfsdienste schnell und zügig das richtige Grundstück oder Gebäude finden. Auf Antrag oder von Amts wegen können ebenfalls Änderungen von Hausnummern (Umnummerierungen) erfolgen.
Hinweise zur Hausnummerierung siehe § 13 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick vom 10.06.2004 in der zurzeit gültigen Fassung.
Wichtige Information:
Die Hausnummerierung ist auch dann zu beantragen, wenn lt. Grundbucheintrag bereits eine Adresse für das Nummerierungsobjekt (Grundstück) geführt wird! Hausnummern dürfen nicht ohne Zuteilung angebracht werden! Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld geahndet werden.
Wer erhält Kenntnis von der Zuteilung/Bestätigung/Änderung:
- Landkreis Oberhavel (Kataster- und Vermessungsamt)
- Finanzamt Oranienburg
- Polizeiposten Zehdenick (Revierpolizei)
- AWU Oberhavel
- zuständiger Wasser- und Abwasserbetrieb (TAV)
- Deutsche Post
- Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
- Einwohnermeldeamt Zehdenick
- Stadtwerke
- Fachdienst Finanzverwaltung (Steuern)
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick
Rechtsgrundlage(n)
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick
Zuständige Stelle
Ordnungsangelegenheiten