Hausnummer Festsetzung


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Ordnungsangelegenheiten

Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Kommune festgesetzten Hausnummer zu versehen.


Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick

Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt die Stadt Zehdenick eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.


Adresse
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr


Telefon
03307 4684163

Häufig gestellte Fragen

Es können Kosten für die Anbringung der Hausnummer und Änderungen von Dokumenten anfallen.
Abgabe: kostenfrei

Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 4 Wochen

Hausnummern werden in Verbindung mit Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständigen Kommunen vergeben. Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet unter anderem für Ortsfremde, Rettungskräfte und Behörden und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Die Beantragung weiterer Hausnummern ist grundsätzlich für Hausnummern für Gartengrundstücke und Wochenendhäuser möglich.

Die Grundstückeigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück mit der von der Kommune festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Pflicht umfasst das Beschaffen, Anbringen, Instandhalten und die Kostentragung des Schildes. Im Fall einer Umnummerierung muss der Eigentümer auch die Kosten des neuen Nummernschildes tragen. Die Nummerierungspflicht besteht für bebaute und unbebaute Grundstücke. 

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstückes angebracht wurde, obliegt den Kommunen als örtliche Ordnungsbehörde. Die Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der Grundstückseigentümer wird aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick

Hausnummernvergabe - Beantragung

Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt die Stadt Zehdenick eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.

Gründe sind insbesondere

  • Grundstücksteilungen
  • Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten
  • Veränderungen in der Erschließung
  • Veränderungen des Haupteingangs
  • Neubebauung

Die Zuordnung von Hausnummern dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Letztlich liegt sie auch im Interesse des Grundstückseigentümers selbst, insbesondere, wenn es darum geht, dass Rettungs- und Hilfsdienste schnell und zügig das richtige Grundstück oder Gebäude finden. Auf Antrag oder von Amts wegen können ebenfalls Änderungen von Hausnummern (Umnummerierungen) erfolgen.

Hinweise zur Hausnummerierung siehe § 13 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick vom 10.06.2004 in der zurzeit gültigen Fassung. 

Wichtige Information:

Die Hausnummerierung ist auch dann zu beantragen, wenn lt. Grundbucheintrag bereits eine Adresse für das Nummerierungsobjekt (Grundstück) geführt wird! Hausnummern dürfen nicht ohne Zuteilung angebracht werden! Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld geahndet werden.

Wer erhält Kenntnis von der Zuteilung/Bestätigung/Änderung:

  • Landkreis Oberhavel (Kataster- und Vermessungsamt)
  • Finanzamt Oranienburg
  • Polizeiposten Zehdenick (Revierpolizei)
  • AWU Oberhavel
  • zuständiger Wasser- und Abwasserbetrieb (TAV)
  • Deutsche Post
  • Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
  • Einwohnermeldeamt Zehdenick
  • Stadtwerke
  • Fachdienst Finanzverwaltung (Steuern)

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick



§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 13 Abs. 1 OBG
Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick

Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick


Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick


  • Hausnummernantrag
  • amtlicher Lageplan zum Grundstück
  • Baugenehmigungsnummer

Sie sind Eigentümer eines Grundstückes, für welches noch keine Hausummer festgesetzt wurde.


Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

  • Das so genannte Pariser System, mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
     
  • Das so genannte Berliner System, mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

Ämter, amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte

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Hausnr., Hausnummer, Haus-Nummer, Hausnummervergabe, Grundstück, Bauantrag, Haus, Nummerierung, Anschluss Telekommunikation, Anschluss Gas, Anschluss Elektrik, Anschluss Wasser-/Abwasser