Dienstleistung
Hausnummer beantragen
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Kommune festgesetzten Hausnummer zu versehen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick
Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt die Stadt Zehdenick eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Einrichtung
Ordnungsangelegenheiten
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
03307 4684163
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es können Kosten für die Anbringung der Hausnummer und Änderungen von Dokumenten anfallen.
Abgabe:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Hausnummern werden in Verbindung mit Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständigen Kommunen vergeben. Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet unter anderem für Ortsfremde, Rettungskräfte und Behörden und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Die Beantragung weiterer Hausnummern ist grundsätzlich für Hausnummern für Gartengrundstücke und Wochenendhäuser möglich.
Die Grundstückeigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück mit der von der Kommune festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Pflicht umfasst das Beschaffen, Anbringen, Instandhalten und die Kostentragung des Schildes. Im Fall einer Umnummerierung muss der Eigentümer auch die Kosten des neuen Nummernschildes tragen. Die Nummerierungspflicht besteht für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstückes angebracht wurde, obliegt den Kommunen als örtliche Ordnungsbehörde. Die Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der Grundstückseigentümer wird aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick
Hausnummernvergabe - Beantragung
Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt die Stadt Zehdenick eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Gründe sind insbesondere
- Grundstücksteilungen
- Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten
- Veränderungen in der Erschließung
- Veränderungen des Haupteingangs
- Neubebauung
Die Zuordnung von Hausnummern dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Letztlich liegt sie auch im Interesse des Grundstückseigentümers selbst, insbesondere, wenn es darum geht, dass Rettungs- und Hilfsdienste schnell und zügig das richtige Grundstück oder Gebäude finden. Auf Antrag oder von Amts wegen können ebenfalls Änderungen von Hausnummern (Umnummerierungen) erfolgen.
Hinweise zur Hausnummerierung siehe § 13 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick vom 10.06.2004 in der zurzeit gültigen Fassung.
Wichtige Information:
Die Hausnummerierung ist auch dann zu beantragen, wenn lt. Grundbucheintrag bereits eine Adresse für das Nummerierungsobjekt (Grundstück) geführt wird! Hausnummern dürfen nicht ohne Zuteilung angebracht werden! Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld geahndet werden.
Wer erhält Kenntnis von der Zuteilung/Bestätigung/Änderung:
- Landkreis Oberhavel (Kataster- und Vermessungsamt)
- Finanzamt Oranienburg
- Polizeiposten Zehdenick (Revierpolizei)
- AWU Oberhavel
- zuständiger Wasser- und Abwasserbetrieb (TAV)
- Deutsche Post
- Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
- Einwohnermeldeamt Zehdenick
- Stadtwerke
- Fachdienst Finanzverwaltung (Steuern)
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick
Rechtsgrundlage(n)
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 13 Abs. 1 OBG
Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick
Erforderliche Unterlagen
- Hausnummernantrag
- amtlicher Lageplan zum Grundstück
- Baugenehmigungsnummer
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer eines Grundstückes, für welches noch keine Hausummer festgesetzt wurde.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
-
Das so genannte Pariser System, mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
- Das so genannte Berliner System, mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Zuständige Stelle
Ämter, amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte
Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick
Ordnungsangelegenheiten
Schlagwörter
Hausnr., Hausnummer, Haus-Nummer, Hausnummervergabe, Grundstück, Bauantrag, Haus, Nummerierung, Anschluss Telekommunikation, Anschluss Gas, Anschluss Elektrik, Anschluss Wasser-/Abwasser
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Hausnummern werden in Verbindung mit Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständigen Kommunen vergeben. Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet unter anderem für Ortsfremde, Rettungskräfte und Behörden und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Die Beantragung weiterer Hausnummern ist grundsätzlich für Hausnummern für Gartengrundstücke und Wochenendhäuser möglich.
Die Grundstückeigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück mit der von der Kommune festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Pflicht umfasst das Beschaffen, Anbringen, Instandhalten und die Kostentragung des Schildes. Im Fall einer Umnummerierung muss der Eigentümer auch die Kosten des neuen Nummernschildes tragen. Die Nummerierungspflicht besteht für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstückes angebracht wurde, obliegt den Kommunen als örtliche Ordnungsbehörde. Die Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der Grundstückseigentümer wird aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Hausnummernvergabe - Beantragung
Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt die Stadt Zehdenick eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Gründe sind insbesondere
- Grundstücksteilungen
- Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten
- Veränderungen in der Erschließung
- Veränderungen des Haupteingangs
- Neubebauung
Die Zuordnung von Hausnummern dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Letztlich liegt sie auch im Interesse des Grundstückseigentümers selbst, insbesondere, wenn es darum geht, dass Rettungs- und Hilfsdienste schnell und zügig das richtige Grundstück oder Gebäude finden. Auf Antrag oder von Amts wegen können ebenfalls Änderungen von Hausnummern (Umnummerierungen) erfolgen.
Hinweise zur Hausnummerierung siehe § 13 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick vom 10.06.2004 in der zurzeit gültigen Fassung.
Wichtige Information:
Die Hausnummerierung ist auch dann zu beantragen, wenn lt. Grundbucheintrag bereits eine Adresse für das Nummerierungsobjekt (Grundstück) geführt wird! Hausnummern dürfen nicht ohne Zuteilung angebracht werden! Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld geahndet werden.
Wer erhält Kenntnis von der Zuteilung/Bestätigung/Änderung:
- Landkreis Oberhavel (Kataster- und Vermessungsamt)
- Finanzamt Oranienburg
- Polizeiposten Zehdenick (Revierpolizei)
- AWU Oberhavel
- zuständiger Wasser- und Abwasserbetrieb (TAV)
- Deutsche Post
- Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
- Einwohnermeldeamt Zehdenick
- Stadtwerke
- Fachdienst Finanzverwaltung (Steuern)
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick
Rechtsgrundlage(n)
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 13 Abs. 1 OBG
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Zehdenick
Erforderliche Unterlagen
- Hausnummernantrag
- amtlicher Lageplan zum Grundstück
- Baugenehmigungsnummer
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer eines Grundstückes, für welches noch keine Hausummer festgesetzt wurde.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
-
Das so genannte Pariser System, mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
- Das so genannte Berliner System, mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Zuständige Stelle
Ämter, amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte
Ordnungsangelegenheiten