Kita- und Hortanmeldung


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Sie möchten Ihr Kind im Hort der zuständigen Kommune anmelden.


Adresse
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr


Telefon
03307 4684128
Telefon
03307 4684232

Häufig gestellte Fragen

Beachten Sie die jeweiligen Voraussetzungen


Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 2 Wochen

gemäß kommunaler Satzung

Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick

Kostenbeitragstabelle Hort


Die kommunale Kindertageseinrichtung verfügt über eine oder mehrere Horteinrichtungen, in denen Kinder bis zur 6. Klasse betreut werden.

Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick

In der Stadt Zehdenick befinden sich acht Kindertagesstätten für Kinder im Alter von zwei Monaten bis zum Ende der Grundschulzeit. Davon sind drei Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Zehdenick in den Ortsteilen untergebracht, die gleichzeitig eine Hortbetreuung anbieten. In der Kernstadt betreibt die Lebenshilfe zwei Kindertagesstätten. In Trägerschaft der Stadt befinden sich eine Einrichtung für Kinder bis zum Grundschulalter sowie die Horte der Havelland- und Linden-Grundschule im Kernstadtgebiet.


Kitasatzung der Stadt Zehdenick


  • Hortanmeldung
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einverständnis aller Sorgeberechtigten
  • Nachweis zum Sorgerecht
  • Nachweis zum ausreichenden Masernschutz laut Empfehlung der Stiko
  • Erklärung zum Einkommen einschließlich dem Nachweis durch Einkommensbelege
  • ggf. Rechtsanspruchsbescheid auf Hortbetreuung
  • ggf. SEPA-Lastschriftmandat

Sie reichen alle vorgeschriebenen Formulare und entsprechenden Nachweise für eine Hortanmeldung beim zuständigen Träger ein.

Hinweise zum Rechtsanspruch: Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.


Sie melden Ihr Kind in der Schule an.

Sie beantragen die Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim zuständigen Jugendamt. Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.

Reichen Sie den Antrag zur Hortanmeldung einschließlich aller geforderten Unterlagen beim zuständigen kommunalen Träger ein. Wird dieser genehmigt, folgt der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen den Sorgeberechtigten und dem Träger der Kindertageseinrichtung.


im Rahmen des Beitragsbescheides möglich


Es empfiehlt sich die Horteinrichtung, in Absprache mit der Hortleitung, vor dem ersten Tag des offiziellen Hortbesuchs zu besichtigen .


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Kita-/Tagespflege



Kind, Schule, Hort, KiTa, Betreuung, Kindertageseinrichtung