Sondernutzung Verkehrsfläche


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Ordnungsangelegenheiten

Wenn Sie im öffentlichen Raum werben wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.


Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Zehdenick.


Adresse
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr


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03307 4684163

Adresse
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Servicezeiten

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Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr


Fax
03342 249-1193
Telefon
03342 249-1000

Häufig gestellte Fragen

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.


Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick

Die Genehmigung sollte mindestens vier Wochen vor der Inanspruchnahme beantragt werden. 



Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

Land Brandenburg:

(vgl. Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde)

Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick

Gebührentabelle Sondernutzungssatzung der Stadt Zehdenick


Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick

Sondernutzung

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Zehdenick. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

Für folgende Arten der Sondernutzungen werden im Bereich der Stadt Zehdenick Sondernutzungserlaubnisse erteilt, wenn es die Örtlichkeit zulässt:

  • Tische und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken (Außengastronomie),
  • Werbeaufsteller,
  • Informationsstände von politischen Parteien, gemeinnützigen Vereinen
  • Baustelleneinrichtungen,
  • Gerüststellung,
  • Aufstellen von Schuttcontainer und
  • u. ä.

Die Genehmigung sollte mindestens vier Wochen vor der Inanspruchnahme beantragt werden. 


Sondernutzungssatzung der Stadt Zehdenick


  • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
  • Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)

  • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
  • Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
  • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
  • Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
  • Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
  • Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
  • Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
  • Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.

Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.

Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.


  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Es gibt folgende Hinweise:                

Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.


Straßenbaubehörde ggf. unter Einbeziehung der Straßenverkehrsbehörde

Spezielle Hinweise für - Stadt Zehdenick

Ordnungsangelegenheiten



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