Hundesteuerabmeldung


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Ansprechpartner


Frau Meyer
Frau Heinze

Wie erfolgt die Abmeldung eines Hundes in der Kommune?


Adresse
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
Servicezeiten

MO     Bürgerservice                                     
           9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.30 Uhr  
           Fachbereiche
           Termine nur nach Vereinbarung
DI        9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
MI        geschlossen
DO      8.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr
FR       9.00 - 12.00 Uhr


Fax
033456 49400
Telefon
033456 49160

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033456 49400
Telefon
033456 49135

Häufig gestellte Fragen

Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.


Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.


Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.


- Antrag schriftlich, online oder persönlich

- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim

- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes

- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune


  • Wohnort im Verwaltungsgebiet
  • Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
  • Einreichung aller erforderlichen Unterlagen

Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.


kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden


Ordnungsamt der jeweiligen Kommune


Tier, Hundeabmeldung, Hundehaltung