Ansprechpartner


Frau Stark
Frau Armes

Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?


Adresse
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
Servicezeiten

MO     Bürgerservice                                     
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           Fachbereiche
           Termine nur nach Vereinbarung
DI        9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
MI        geschlossen
DO      8.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr
FR       9.00 - 12.00 Uhr


Telefon
033456 49149

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.

Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.


In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.


die Meldebehörde Ihres Wohnortes


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