Ansprechpartner


Frau Heinze

Wenn Sie eine Zweitwohnung im kommunalen Gebiet beziehen/besitzen, so wird diese auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung besteuert.


Adresse
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
Servicezeiten

MO     Bürgerservice                                     
           9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.30 Uhr  
           Fachbereiche
           Termine nur nach Vereinbarung
DI        9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
MI        geschlossen
DO      8.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr
FR       9.00 - 12.00 Uhr


Fax
033456 49400
Telefon
033456 49135

Häufig gestellte Fragen

Die jeweiligen Anzeigefristen entnehmen Sie bitte der Satzung zur Zweitwohnungssteuer Ihrer Gemeinde.


Die Steuerhöhe richtet sich nach den Steuersätzen und dem Steuermaßstab der jeweiligen Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde.


Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.


Die Zweitwohnungssteuer wird für das Innehaben einer weiteren Wohnung neben seiner Hauptwohnung erhoben. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer, die auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung der jeweiligen Gemeinde erhoben wird. Das Verfahren zur Zweitwohnungssteuererhebung, Fristen, Ausnahmetatbestände, Steuermaßstäbe und Steuersätze sind der Satzung zu entnehmen.


  • Art. 105 Abs. 2a GG,
  • § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 KAG,
  • kommunale Satzung (Zweitwohnungssteuersatzung)

Hinweise zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer

Zweitwohnungssteuererklärung ggfls. weitere Nachweise: z.B.

- Erhebungsbogen zur Ermittlung der  

  Zweitwohnungssteuer

- Mietvertrag


Sie sind Inhaber einer Zweitwohnung im Sinne der kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung.


Nach Einreichen der Zweitwohnungssteuererklärung wird der Steuerfall geprüft und bei Feststellen einer Steuerpflicht der Steuerbescheid erlassen.


Gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid kann mittels eines Widerspruches der Rechtsbehelf eingelegt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bescheid.


Bitte beachten Sie die Regelungen Ihrer kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung, z.B. zu den

  • Anzeigepflichten,
  • Fristen
  • Ausnahmen
  • Befreiungstatbeständen.

kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter


Steuer, Wohnsitz, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Nebenwohnung, Wohnung