Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.


Adresse
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Adresse
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag   (mit Terminvereinbarung)
08:00 - 13:00 Uhr  

Dienstag   (ohne Terminvereinbarung)
10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr 

Mittwoch  
geschlossen

Donnerstag (mit Terminvereinbarung)
08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 

Freitag   (mit Terminvereinbarung)
08:00 - 12:00 Uhr 

Jeden 1. Samstag im Monat (ohne Terminvereinbarung) 
09:00 - 12:00 Uhr

Die Samstagssprechzeit vom 04.04.2026 wird auf den 11.04.2026 verschoben.

Die Samstagssprechzeit vom 02.05.2026 wird auf den 09.05.2026 verschoben.

- Onlineterminvergabe -


Fax
03327 783159
Telefon
03327 7830

Häufig gestellte Fragen

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.


Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat.


Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.


Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

  • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
  • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeinde


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