Dienstleistung
Bibliotheksausweis Sperrung
Melden Sie sofort einen verlorenen Bibliotheksausweis, damit er gesperrt werden kann.
Einrichtung
Stadtbibliothek
Brandenburger Straße 1a
14542 Werder (Havel)
Montag - 13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag - 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 13:00 - 19:00 Uhr
Freitag - 07:00 - 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag
im Monat - 09:00 - 12:00 Uhr
03327 42383
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
-
per Post: maximal 10 Tage
Welche Fristen muss ich beachten?
maximal 4 Tage
Ausführliche Beschreibung
Teilen Sie den Verlust des
Bibliotheksausweises
Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.
Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt
(z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
Voraussetzungen
Verlustmeldung eines Bibliotheksausweises
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben:
- Melden Sie umgehend der Bibliothek den Verlust Ihres Bibliotheksausweises.
- Der Bibliotheksausweis wird sofort gesperrt bzw. ungültig.
- Zahlen Sie die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises.
-
Sie erhalten dann den Ersatzausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Formulare
Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
1. Änderungssatzung der Gebührensatzung der Stadtbibliothek Werder (Havel)
FormularDokInfodienste
Benutzerordnung der Stadtbibliothek Werder (Havel)
FormularDokInfodienste
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden.
-
Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Zuständige Stelle
die jeweilige Bibliothek
Bearbeitungsdauer
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
Welche Fristen muss ich beachten?
maximal 4 Tage
Ausführliche Beschreibung
Teilen Sie den Verlust des
Bibliotheksausweises
Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.
Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt
(z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
Voraussetzungen
Verlustmeldung eines Bibliotheksausweises
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben:
- Melden Sie umgehend der Bibliothek den Verlust Ihres Bibliotheksausweises.
- Der Bibliotheksausweis wird sofort gesperrt bzw. ungültig.
- Zahlen Sie die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises.
- Sie erhalten dann den Ersatzausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Formulare
Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
FormularDokInfodienste
Benutzerordnung der Stadtbibliothek Werder (Havel)
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Hinweise (Besonderheiten)
- Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden.
- Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Zuständige Stelle
die jeweilige Bibliothek