Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?


Adresse
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Adresse
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag   (mit Terminvereinbarung)
08:00 - 13:00 Uhr  

Dienstag   (ohne Terminvereinbarung)
10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr 

Mittwoch  
geschlossen

Donnerstag (mit Terminvereinbarung)
08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 

Freitag   (mit Terminvereinbarung)
08:00 - 12:00 Uhr 

Jeden 1. Samstag im Monat (ohne Terminvereinbarung) 
09:00 - 12:00 Uhr

Die Samstagssprechzeit vom 04.04.2026 wird auf den 11.04.2026 verschoben.

Die Samstagssprechzeit vom 02.05.2026 wird auf den 09.05.2026 verschoben.

- Onlineterminvergabe -


Fax
03327 783159
Telefon
03327 7830

Häufig gestellte Fragen

keine

Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.

Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.


Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.


die Meldebehörde Ihres Wohnortes

die Meldebehörde Ihres Wohnortes


Meldeschein, Meldekarte, Wohnungsnachweis