Gaststättengewerbe Anzeige


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Stadt Werder (Havel) - Gewerbeanzeige


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Wer eine Gaststätte betreiben will, muss dies der dafür zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen.


Spezielle Hinweise für - Stadt Werder (Havel)

Bitte nutzen Sie ausschließlich das Formular Stadt Werder (Havel) - Gewerbeanzeige (statt dem Link zum Einheitlichen Ansprechpartner Brandenburg).


Adresse
Plantagenweg 9
14536 Werder (Havel)
Adresse
Eisenbahnstraße 13/14
14536 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag - 08:00 - 13 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch - geschlossen

Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
03327 783159
Telefon
03327 783343
Telefon
03327 783344

Häufig gestellte Fragen

Vier Wochen vor Beginn des Betriebes ist dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.


- bei Anzeige durch eine natürliche Person: nach Zeitaufwand, mindestens 36,60 €

- bei Anzeige durch eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter: nach Zeitaufwand, mindestens 66,00 €; für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter erhöht sich die Gebühr nach Zeitaufwand, mindestens um 18,00 €

- beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 12,00 €


Wer eine Gaststätte betreiben will, muss dies der dafür zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen.
Außerdem hat er eine Gewerbeanzeige vorzunehmen.


In der Anzeige sind Name, Vorname und Anschrift des Betreibers, Ort und Zeit des Betriebsbeginns, die Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen und die Betriebsart anzugeben. Zudem ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, alkoholischer Getränke anzubieten.

Sollten alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, sind weitere Unterlagen vorzulegen.

  • Nachweis über beantragtes Führungszeugnis
  • Nachweis über beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Spezielle Hinweise für - Stadt Werder (Havel)

Bitte nutzen Sie ausschließlich das Formular Stadt Werder (Havel) - Gewerbeanzeige (statt dem Link zum Einheitlichen Ansprechpartner Brandenburg).



Die Anzeigepflicht gilt entsprechend für den Betrieb von Zweigniederlassungen, einer unselbständigen Zweigstelle, die Verlegung der Betriebsstätte, die Erweiterung des Angebotes und die Aufgabe des Betriebes. Änderungen gegenüber der erstatteten Anzeige sind der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.


Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden, § 1 Brandenburgische Gaststättengesetzzuständigkeitsverordnung (BbgGastGZV)


Veranstaltungen, Fest, Ausschank, Bar, Gastronomie, Gaststättengewerbe, Imbiss, Cafè, Biergarten, Gestattung, Gagev