Durch Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann jeder Wahlberechtigte sich von der Korrektheit der zu seiner Person eingetragenen Daten überzeugen und gegebenenfalls ihre Korrektur beantragen.


Adresse
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Adresse
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag  
08:00 - 13:00 Uhr  
(mit Terminvereinbarung)

 

Dienstag  
10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr 
(ohne Terminvereinbarung)
 

Mittwoch  
geschlossen
 

Donnerstag 
08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 
(mit Terminvereinbarung)
 

Freitag  
08:00 - 12:00 Uhr
(mit Terminvereinbarung)  
 

Jeden 1. Samstag im Monat 
09:00 - 12:00 Uhr
(ohne Terminvereinbarung) 
 

Die Samstagssprechzeit vom 02.05.2026 wird auf den 09.05.2026 verschoben.


Fax
03327 783159
Telefon
03327 7830

Häufig gestellte Fragen

An den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Wahlbehörde.


Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass die Eintragungen zu Ihrer Person im Wählerverzeichnis fehlerhaft oder unvollständig sind, dann haben Sie das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Anhaltspunkte sind gegeben, wenn Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder wenn Angaben zu Ihrer Person auf der Wahlbenachrichtigung unkorrekt sind.


§ 23 Absatz 3 BbgKWahlG, § 19 BbgKWahlV


Personaldokument, ggf. Wahlbenachrichtigung


Die Wahlberechtigung muss gegeben sein.


Persönliche Vorstellung in der Wahlbehörde.

Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben wahlberechtigte Personen nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.


Öffentliche Bekanntmachung der örtlichen Wahlbehörde


kreisfreie Stadt;

amtsfreie Gemeinde;

Amt;

Verbandsgemeinde