Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.


Adresse
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Adresse
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag   (mit Terminvereinbarung)
08:00 - 13:00 Uhr  

Dienstag   (ohne Terminvereinbarung)
10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr 

Mittwoch  
geschlossen

Donnerstag (mit Terminvereinbarung)
08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 

Freitag   (mit Terminvereinbarung)
08:00 - 12:00 Uhr 

Jeden 1. Samstag im Monat (ohne Terminvereinbarung) 
09:00 - 12:00 Uhr

Die Samstagssprechzeit vom 04.04.2026 wird auf den 11.04.2026 verschoben.

Die Samstagssprechzeit vom 02.05.2026 wird auf den 09.05.2026 verschoben.

- Onlineterminvergabe -


Fax
03327 783159
Telefon
03327 7830

Häufig gestellte Fragen

Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.


Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.


Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.


§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html

§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html

§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html

§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html

Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm


  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung

Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind:

  • Personaldokumente aller betroffenen Personen
  • Vollmacht(en) bei Mitanmeldung 

o          des nicht verheirateten Partners

o          von volljährigen Kindern


Sie haben eine neue Wohnung bezogen.


Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.


Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.


Meldebehörden der kreisfreien Städte; amtsfreien Gemeinde; des Amtes oder der Verbandsgemeinde


Vordruck Wohnungsgeberbescheinigung
FormularDokInfodienste


Vordruck für die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur An- oder Ummeldung von Minderjährigen
FormularDokInfodienste

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