Wie beantragen Sie Fördergelder für Projekte der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit?


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Häufig gestellte Fragen

Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11–14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe)  Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.


Jugendämter der Landkreise / kreisfreien Städte