Abmeldung ins Ausland


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Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.


Adresse
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Adresse
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag  
08:00 - 13:00 Uhr  
(mit Terminvereinbarung)

 

Dienstag  
10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr 
(ohne Terminvereinbarung)
 

Mittwoch  
geschlossen
 

Donnerstag 
08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 
(mit Terminvereinbarung)
 

Freitag  
08:00 - 12:00 Uhr
(mit Terminvereinbarung)  
 

Jeden 1. Samstag im Monat 
09:00 - 12:00 Uhr
(ohne Terminvereinbarung) 
 

Die Samstagssprechzeit vom 02.05.2026 wird auf den 09.05.2026 verschoben.


Fax
03327 783159
Telefon
03327 7830

Häufig gestellte Fragen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.


Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.


Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes


Formular zur Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung
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Vordruck Wohnungsgeberbescheinigung
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