Dienstleistung
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen kurzfristig einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Einrichtung
Bürgerservice
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Montag
(mit Terminvereinbarung)
08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag
(ohne Terminvereinbarung)
10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag (mit Terminvereinbarung)
08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag
(mit Terminvereinbarung)
08:00 - 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat (ohne Terminvereinbarung)
09:00 - 12:00 Uhr
Die Samstagssprechzeit vom 04.04.2026 wird auf den 11.04.2026 verschoben.
Die Samstagssprechzeit vom 02.05.2026 wird auf den 09.05.2026 verschoben.
03327 783159
03327 7830
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
3 Monate
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Vorläufiger Personalausweis
Gebühr:
EUR 10,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr:
EUR 13,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr:
EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Ausführliche Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
- Sie sind in Deutschland gemeldet
- Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
- Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
- Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Ansprechpunkt
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail
eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Anträge / Formulare
Fotomustertafel der Bundesdruckerei
FormularDokInfodienste
Vordruck für die Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige
FormularDokInfodienste
Schlagwörter
vorläufiger Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Beantragung, Neuer PA, PA, Ausweis ausstellen, neuer Personalausweis, Personaldokument, Identitätsdokument, Perso, Personalausweis beantragen, Identitätsnachweis, Lichtbildausweis, vorübergehend, Personalausweis, Ausweis beantragen, vorläufig
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: EUR 10,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr: EUR 13,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr: EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Ausführliche Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
- Sie sind in Deutschland gemeldet
- Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
- Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
- Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Ansprechpunkt
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Anträge / Formulare
FormularDokInfodienste
Vordruck für die Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige
FormularDokInfodienste