Dienstleistung
Wahlhelfer Anmeldung
Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.
Einrichtung
Bürgerservice
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Montag
08:00 - 13:00 Uhr
(mit Terminvereinbarung)
Dienstag
10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
(ohne Terminvereinbarung)
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
(mit Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(mit Terminvereinbarung)
Jeden 1. Samstag im Monat
09:00 - 12:00 Uhr
(ohne Terminvereinbarung)
Die Samstagssprechzeit vom 02.05.2026 wird auf den 09.05.2026 verschoben.
03327 783159
03327 7830
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Ausführliche Beschreibung
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).
Erforderliche Unterlagen
Angabe der personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Land Brandenburg:
- Sie sind selbst wahlberechtigt und sind kein Wahlbewerber bzw. eine Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson eines Wahlvorschlages.
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Die Wahlbehörde bzw. die Wahlleitung beruft Sie in den Wahlvorstand.
Weiterführende Informationen
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html
Weitere Informationen für das Land Brandenburg:
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Landeswahlleiters
Informationen für Wahlhelfende
Informationen für Wahlhelfende
Zuständige Stelle
kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amt, Verbandsgemeinde (Wahlbehörde)
Schlagwörter
Anmeldung, Bundestagswahl, Kommunalwahl, Landtagswahl, Wahlhelfer, Europawahl, Wahlvorstand, Wähler, Wählerin, Wahl, melden, Anmelden, Beisitzer, Beisitzerin, Wahlhelferin
Welche Fristen muss ich beachten?
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Ausführliche Beschreibung
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).
Erforderliche Unterlagen
Angabe der personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Land Brandenburg:
- Sie sind selbst wahlberechtigt und sind kein Wahlbewerber bzw. eine Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson eines Wahlvorschlages.
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Die Wahlbehörde bzw. die Wahlleitung beruft Sie in den Wahlvorstand.
Weiterführende Informationen
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html
Weitere Informationen für das Land Brandenburg:
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Landeswahlleiters
Informationen für Wahlhelfende
Informationen für Wahlhelfende
Zuständige Stelle
kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amt, Verbandsgemeinde (Wahlbehörde)