Dienstleistung
Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Einrichtung
Bürgerservice
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Montag
08:00 - 13:00 Uhr
(mit Terminvereinbarung)
Dienstag
10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
(ohne Terminvereinbarung)
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
(mit Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(mit Terminvereinbarung)
Jeden 1. Samstag im Monat
09:00 - 12:00 Uhr
(ohne Terminvereinbarung)
Die Samstagssprechzeit vom 02.05.2026 wird auf den 09.05.2026 verschoben.
03327 783159
03327 7830
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Land Brandenburg:
Personalausweis, ggf. vorläufigen
Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder Passersatzpapier
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Verfahrensablauf
Vorsprache bei der Meldebehörde oder Übersendung des Meldescheins
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Formular zur Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung
FormularDokInfodienste
Zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde, Amt (Meldebehörde)
Schlagwörter
Umzug ins Ausland, Auswandern
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Land Brandenburg:
Personalausweis, ggf. vorläufigen
Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder Passersatzpapier
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Verfahrensablauf
Vorsprache bei der Meldebehörde oder Übersendung des Meldescheins
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Formular zur Abmeldung der Haupt- oder NebenwohnungFormularDokInfodienste
Zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde, Amt (Meldebehörde)