Dienstleistung
Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft)
Einrichtung
Bürgerservice
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Montag
(mit Terminvereinbarung)
08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag
(ohne Terminvereinbarung)
10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag (mit Terminvereinbarung)
08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag
(mit Terminvereinbarung)
08:00 - 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat (ohne Terminvereinbarung)
09:00 - 12:00 Uhr
Die Samstagssprechzeit vom 04.04.2026 wird auf den 11.04.2026 verschoben.
Die Samstagssprechzeit vom 02.05.2026 wird auf den 09.05.2026 verschoben.
03327 783159
03327 7830
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: nach Zeitaufwand, jedoch mindestens 60,50 € und höchstens 302,50 €
zuzüglich je ausgewählter Einwohnerin oder ausgewählten Einwohner 0,24 €
zuzüglich je ausgewählter Einwohnerin oder ausgewählten Einwohner 0,24 €
Gebühr:
EUR 60,50 - 302,50
Ausführliche Beschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis des öffentlichen Interesses
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde, Amt (Meldebehörde)
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: nach Zeitaufwand, jedoch mindestens 60,50 € und höchstens 302,50 €
zuzüglich je ausgewählter Einwohnerin oder ausgewählten Einwohner 0,24 €
Gebühr: EUR 60,50 - 302,50
Ausführliche Beschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- An- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis des öffentlichen Interesses
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde, Amt (Meldebehörde)