Dienstleistung
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Einrichtung
Bürgerservice
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Montag
08:00 - 13:00 Uhr
(mit Terminvereinbarung)
Dienstag
10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
(ohne Terminvereinbarung)
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
(mit Terminvereinbarung)
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(mit Terminvereinbarung)
Jeden 1. Samstag im Monat
09:00 - 12:00 Uhr
(ohne Terminvereinbarung)
Die Samstagssprechzeit vom 02.05.2026 wird auf den 09.05.2026 verschoben.
03327 783159
03327 7830
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpunkt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Anträge / Formulare
Vordruck Wohnungsgeberbescheinigung
FormularDokInfodienste
Vordruck für die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur An- oder Ummeldung von Minderjährigen
FormularDokInfodienste
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpunkt
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