Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.


Telefon
03327 7830
Fax
03327 783159

Adresse
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Adresse
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag  
08:00 - 13:00 Uhr  
(mit Terminvereinbarung)

 

Dienstag  
10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr 
(ohne Terminvereinbarung)
 

Mittwoch  
geschlossen
 

Donnerstag 
08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 
(mit Terminvereinbarung)
 

Freitag  
08:00 - 12:00 Uhr
(mit Terminvereinbarung)  
 

Jeden 1. Samstag im Monat 
09:00 - 12:00 Uhr
(ohne Terminvereinbarung) 
 


Häufig gestellte Fragen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.


Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.


Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt


Vordruck Wohnungsgeberbescheinigung
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Vordruck für die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur An- oder Ummeldung von Minderjährigen
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