Adresse
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Adresse
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag 08:00 - 13:00 Uhr (mit Terminvereinbarung)

Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr (mit Terminvereinbarung)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvereinbarung)

Samstag 09:00 - 12:00 Uhr (NUR am 1. Samstag im Monat; ohne Terminvereinbarung)


Fax
03327 783159
Telefon
03327 7830

Häufig gestellte Fragen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.


Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.


Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.


Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.


Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.


Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.