Dienstleistung
Wilder Müll Entsorgung
Wilde Müllablagerung melden/ herrenlose Abfälle melden
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
033201 442-662
033201 442-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann wenige Tage bis einige Wochen dauern.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
§ 4 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutz Ggesetz
Erforderliche Unterlagen
• Beschreibung des Fundortes
• gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
In vielen Kommunen ist alternativ die Meldung über Maerker Brandenburg möglich.
Maerker Brandenburg
Hinweise (Besonderheiten)
Abweichende Zuständigkeiten ergeben sich nach § 4 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes
Zuständige Stelle
Landesbehörden
Ansprechpunkt
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Verezichnis untere Umweltbehörden
Schlagwörter
herrenlose Fahrräder, alte Fahrräder, Unrat, Fahrrad-Rahmen, Sperrmüll, Autowrack, Bauschutt, Müllkippe, herrenlose Räder, Herrenloser Abfall, Waschmaschine, Müllabfuhr, Elektromüll, kaputtes Fahrrad, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad ohne Räder
Die Bearbeitungsdauer kann wenige Tage bis einige Wochen dauern.
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
§ 4 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutz Ggesetz
• Beschreibung des Fundortes
• gegebenenfalls Fotos des Fundortes
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
In vielen Kommunen ist alternativ die Meldung über Maerker Brandenburg möglich.
Maerker Brandenburg
Abweichende Zuständigkeiten ergeben sich nach § 4 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes
Landesbehörden
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Verezichnis untere Umweltbehörden