Dienstleistung
Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Einsicht gewähren
Durch Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann jeder Wahlberechtigte sich von der Korrektheit der zu seiner Person eingetragenen Daten überzeugen und gegebenenfalls ihre Korrektur beantragen.
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
umgehend
Welche Fristen muss ich beachten?
An den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Wahlbehörde.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass die Eintragungen zu Ihrer Person im Wählerverzeichnis fehlerhaft oder unvollständig sind, dann haben Sie das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Anhaltspunkte sind gegeben, wenn Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder wenn Angaben zu Ihrer Person auf der Wahlbenachrichtigung unkorrekt sind.
Rechtsgrundlage(n)
§ 23 Absatz 3 BbgKWahlG, § 19 BbgKWahlV
Erforderliche Unterlagen
Personaldokument, ggf. Wahlbenachrichtigung
Voraussetzungen
Die Wahlberechtigung muss gegeben sein.
Verfahrensablauf
Persönliche Vorstellung in der Wahlbehörde.
Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben wahlberechtigte Personen nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Weiterführende Informationen
Öffentliche Bekanntmachung der örtlichen Wahlbehörde
Zuständige Stelle
kreisfreie Stadt;
amtsfreie Gemeinde;
Amt;
Verbandsgemeinde
umgehend
An den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Wahlbehörde.
Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass die Eintragungen zu Ihrer Person im Wählerverzeichnis fehlerhaft oder unvollständig sind, dann haben Sie das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Anhaltspunkte sind gegeben, wenn Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder wenn Angaben zu Ihrer Person auf der Wahlbenachrichtigung unkorrekt sind.
§ 23 Absatz 3 BbgKWahlG, § 19 BbgKWahlV
Personaldokument, ggf. Wahlbenachrichtigung
Die Wahlberechtigung muss gegeben sein.
Persönliche Vorstellung in der Wahlbehörde.
Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben wahlberechtigte Personen nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Öffentliche Bekanntmachung der örtlichen Wahlbehörde
kreisfreie Stadt;
amtsfreie Gemeinde;
Amt;
Verbandsgemeinde