Dienstleistung
Verwendungs- oder Zwischennachweis einreichen für ein vom BMZ gefördertes Vorhaben im Bereich Berufliche Aus- und Fortbildung
Zwischen- oder Verwendungsnachweis bezüglich Förderung von Bildungsprojekten in der Entwicklungszusammenarbeit online einreichen
Zum Formular
Sie erhalten vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Förderung für ein Projekt zur berufl. Aus- und Fortbildung? Dann müssen Sie jährlich Zwischennachweise sowie nach Abschluss einen Verwendungsnachweis über die Fördermittel einreichen.
Dahlmannstraße 4
53115 Bonn, Stadt
+49 228 9910535-3761
+49 228 99535-3761
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis müssen Sie dem BMZ gemäß der im Zuwendungsbescheid aufgeführten Frist einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Ausführliche Beschreibung
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die Alexander von Humboldt Stiftung oder der International Sustainability Campus können Fördergelder beim BMZ beantragen. Diese Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Förderfähige Projekte müssen entwicklungspolitischen Bezug haben und die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.
Wenn Sie für Ihre Projekte bereits eine Förderung erhalten, benötigt das BMZ von Ihnen Nachweise:
- Mit dem Zwischennachweis belegen Sie, wofür Sie die Gelder im abgelaufenen Haushaltsjahr verwendet haben.
- Mit dem Verwendungsnachweis belegen Sie nach Abschluss des Projekts, wofür Sie die Gelder im gesamten Projektzeitraum verwendet haben.
Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2301 Titel 685 01
§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
Erforderliche Unterlagen
-
Zwischennachweis
- Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis (Soll-Ist-Vergleich)
- zahlenmäßiger Nachweis: Auflistung der Einnahmen und Ausgaben ohne tabellarische Belegübersicht
-
Verwendungsnachweis
- Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis (Soll-Ist-Vergleich)
- Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht
Voraussetzungen
-
Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
- Deutscher Akademischer Austauschdienst
- Alexander von Humboldt Stiftung
- International Sustainability Campus
- Ihr Projekt wird vom BMZ gefördert.
- Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
Verfahrensablauf
Den Verwendungsnachweis für geförderte Projekte der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit können Sie per Post oder online einreichen.
Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per Post einreichen wollen:
- Sie schicken Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online einreichen wollen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie dort das Formular elektronisch aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis hoch und senden Sie das Formular ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Rechtsbehelf
- entfällt
Weiterführende Informationen
Informationen über Duale Hochschulbildung in der Entwicklungszusammenarbeit auf der Internetseite des BMZ
Informationen zur beruflichen Bildung in Entwicklungs- und Schwellenländern auf der Internetseite des BMZ
Informationen über das Angebot von Stipendien, Partnerschafts- und Bonusprogrammen in der Entwicklungszusammenarbeit auf der Internetseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Schlagwörter
Entwicklungsländer, International Sustainability Academy, Nachweis, Verwendungsnachweis, Deutscher Akademischer Austauschdienst, DAAD, Bildung, Studierendenförderung in Entwicklungsländern, Entwicklungszusammenarbeit, Alexander von Humboldt Stiftung, Berufliche Aus- und Fortbildung, International Sustainability Campus, BMZ, berufliche Fortbildung, Hochschulförderung in Entwicklungsländern, Zwischennachweis, Schwellenländer, Forschungsförderung in Entwicklungsländern, berufliche Ausbildung
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis müssen Sie dem BMZ gemäß der im Zuwendungsbescheid aufgeführten Frist einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die Alexander von Humboldt Stiftung oder der International Sustainability Campus können Fördergelder beim BMZ beantragen. Diese Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Förderfähige Projekte müssen entwicklungspolitischen Bezug haben und die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.
Wenn Sie für Ihre Projekte bereits eine Förderung erhalten, benötigt das BMZ von Ihnen Nachweise:
- Mit dem Zwischennachweis belegen Sie, wofür Sie die Gelder im abgelaufenen Haushaltsjahr verwendet haben.
- Mit dem Verwendungsnachweis belegen Sie nach Abschluss des Projekts, wofür Sie die Gelder im gesamten Projektzeitraum verwendet haben.
Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2301 Titel 685 01
§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
Erforderliche Unterlagen
-
Zwischennachweis
- Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis (Soll-Ist-Vergleich)
- zahlenmäßiger Nachweis: Auflistung der Einnahmen und Ausgaben ohne tabellarische Belegübersicht
-
Verwendungsnachweis
- Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis (Soll-Ist-Vergleich)
- Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht
Voraussetzungen
-
Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
- Deutscher Akademischer Austauschdienst
- Alexander von Humboldt Stiftung
- International Sustainability Campus
- Ihr Projekt wird vom BMZ gefördert.
- Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
Verfahrensablauf
Den Verwendungsnachweis für geförderte Projekte der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit können Sie per Post oder online einreichen.
Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per Post einreichen wollen:
- Sie schicken Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online einreichen wollen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie dort das Formular elektronisch aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis hoch und senden Sie das Formular ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Rechtsbehelf
- entfällt
Weiterführende Informationen
Informationen über Duale Hochschulbildung in der Entwicklungszusammenarbeit auf der Internetseite des BMZ
Informationen zur beruflichen Bildung in Entwicklungs- und Schwellenländern auf der Internetseite des BMZ
Informationen über das Angebot von Stipendien, Partnerschafts- und Bonusprogrammen in der Entwicklungszusammenarbeit auf der Internetseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.