Dienstleistung
Verbot der Beseitigung oder Beschädigung geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung
Anträge auf Ausnahmen von den Baumschutzsatzungen der Gemeinden sind jeweils dort zu stellen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Welche Gebühren fallen an?
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Maßnahmen an geschützten Bäumen sind grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität) beziehungsweise der Zahlung einer Ausgleichsabgabe.
Maßgeblich sind im Detail die jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden
Rechtsgrundlage(n)
Baumschutzsatzungen der Gemeinden in den Webseiten der Gemeindeverwaltungen
Erforderliche Unterlagen
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Voraussetzungen
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Verfahrensablauf
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Zuständige Stelle
Die Gemeinden
Schlagwörter
Baumschutzsatzungverordnung, Baum, Fällgenehmigung, Stadtgrün, Kronenrückschnitte, Privatgrundstück, Wurzel, Rückschnitt, Walnuss, Baumschnitt, Baumfällgenehmigung, Naturschutz, Aufschüttungen, Laubbäume, Baumkrone, Kiefer, Hecken, Abgrabungen, Fällen, Grundstück, Baumrückschnitt, Wurzeltrennungen
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Maßnahmen an geschützten Bäumen sind grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität) beziehungsweise der Zahlung einer Ausgleichsabgabe.
Maßgeblich sind im Detail die jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden
Baumschutzsatzungen der Gemeinden in den Webseiten der Gemeindeverwaltungen
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Die Gemeinden