Dienstleistung
Unverbindliche Bauauskunft anfragen und erhalten
Zum Bebauungszweck möchten Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen? Hier erhalten Sie eine unverbindliche Auskunft zur planungsrechtlichen Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
vor Bauantragsstellung
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 2 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Vor dem Kauf oder Verkauf von Grundstücken und insbesondere zur Vorbereitung von Bauanträgen ist es sehr hilfreich im Vorfeld zu erfragen, welche planungsrechtlichen Voraussetzungen für das entsprechende Grundstück gelten und ob das gewünschte Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Dabei wird u.a. geprüft, ob das Vorhaben hinsichtlich der Nutzung, der Höhe des Gebäudes, der Grundfläche des Gebäudes und der Stellung auf dem Grundstück zulässig sein kann. Diese Information kann durch eine Auskunft der zuständigen Kommune erreicht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan
- Skizzen
- ggfs. weitere Unterlagen zum Vorhaben (vom Einzelfall abhängig)
Voraussetzungen
Einreichung des ausgefüllten Formulars
Verfahrensablauf
- Sie können eine unverbindliche Auskunft zum Planungsrecht für ein Grundstück/Flurstück bei der zuständigen Kommune erfragen.
- Sie erhalten eine unverbindliche Einschätzung bzw. Auskunft zum geplanten Vorhaben.
Rechtsbehelf
nicht relevant, da die Auskunft unverbindlich ist
Hinweise (Besonderheiten)
Eine rechtsverbindliche Beantwortung zur Zulässigkeit eines Vorhabens kann nur über ein förmliches Vorbescheidsverfahren nach § 75 Brandenburgische Bauordnung oder direkt in einem Baugenehmigungsverfahrens nach § 68 Brandenburgische Bauordnung durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen.
Zuständige Stelle
kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden, Ämter
Schlagwörter
Bebauungsplan, Bauweisen, Bauen, Planung
vor Bauantragsstellung
Vor dem Kauf oder Verkauf von Grundstücken und insbesondere zur Vorbereitung von Bauanträgen ist es sehr hilfreich im Vorfeld zu erfragen, welche planungsrechtlichen Voraussetzungen für das entsprechende Grundstück gelten und ob das gewünschte Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Dabei wird u.a. geprüft, ob das Vorhaben hinsichtlich der Nutzung, der Höhe des Gebäudes, der Grundfläche des Gebäudes und der Stellung auf dem Grundstück zulässig sein kann. Diese Information kann durch eine Auskunft der zuständigen Kommune erreicht werden.
- Lageplan
- Skizzen
- ggfs. weitere Unterlagen zum Vorhaben (vom Einzelfall abhängig)
Einreichung des ausgefüllten Formulars
- Sie können eine unverbindliche Auskunft zum Planungsrecht für ein Grundstück/Flurstück bei der zuständigen Kommune erfragen.
- Sie erhalten eine unverbindliche Einschätzung bzw. Auskunft zum geplanten Vorhaben.
nicht relevant, da die Auskunft unverbindlich ist
Eine rechtsverbindliche Beantwortung zur Zulässigkeit eines Vorhabens kann nur über ein förmliches Vorbescheidsverfahren nach § 75 Brandenburgische Bauordnung oder direkt in einem Baugenehmigungsverfahrens nach § 68 Brandenburgische Bauordnung durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen.
kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden, Ämter