Ansprechpartner
J. Belka
E. Schiffel

Für das Ausüben von Musik in der Innenstadt / Straßenmusik kann eine Genehmigung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erforderlich sein.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

Die Darbietung von Straßenmusik und Straßenkunst ist gemäß § 18 Straßengesetz Land Brandenburg i. V. m. § 2 Abs. 2 der Satzung für die Stadt Spremberg/Grodk zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen genehmigungspflichtig und bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.

Musiker und Musikerinnen, sowie Künstler und Künstlerinnen können eine Stadt beleben, sie freundlicher und bunter gestalten. Allerdings sollten sich nicht nur die Passanten über die Beiträge freuen, sondern auch die Anlieger und die in der Innenstadt arbeitenden Menschen. Daher ist die Einhaltung der Festlegungen, welche in der Erlaubnis festgeschrieben werden, wichtig.


Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebührenordnung des Landes und der Sondernutzungsgebührensatzung der zuständigen Stelle.



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

§ 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. der Satzung zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen und der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

Ein Antrag auf Sondernutzung muss gestellt werden.



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