Dienstleistung
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Einrichtung
Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Schlagwörter
Baugerüsten, Absperrungen, Antrag, Baugerüst, Befahren von Gehwegen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Zuwegung, Baustelleneinrichtungen, Fahrradbügel, Baustellenzufahrt, Bauen
Zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Schlagwörter
Baugerüsten, Absperrungen, Antrag, Baugerüst, Befahren von Gehwegen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Zuwegung, Baustelleneinrichtungen, Fahrradbügel, Baustellenzufahrt, Bauen