Sondernutzung öffentliche Verkehrsflächen

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Ansprechpartner
J. Belka
E. Schiffel

Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.


Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.


Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr