Dienstleistung
Sicherheitsbericht von Betriebsbereichen der oberen Klasse nach Störfall-Verordnung Entgegennahme
Sie wollen einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie vorher einen Sicherheitsbericht bei der zuständigen Behörde einreichen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anzeige innerhalb einer von der zuständigen Behörde gesetzten Frist vor Inbetriebnahme vorlegen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie vorher einen Sicherheitsbericht bei der zuständigen Behörde einreichen.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständige Anzeige
- Sicherheitsbericht mit den Mindestangaben nach Anhang II der 12. BImSchV
Voraussetzungen
Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige mit dem Sicherheitsbericht fristgereich bei der für Sie zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Sicherheitsbericht.
- Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.
-
Das Ergebnis der Prüfung teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, sofern der Sicherheitsbericht kein Gegenstand eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist.
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie den Sicherheitsbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig einreichen.
Zuständige Stelle
Landesamt für Umwelt (LfU),
Abteilung Technischer Umweltschutz 2
Schlagwörter
Anhang III, Luftschadstoffe, Schadstoffemission, BImSchG, Anhang II, TA Luft, BImSchV
Sie müssen die Anzeige innerhalb einer von der zuständigen Behörde gesetzten Frist vor Inbetriebnahme vorlegen.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie vorher einen Sicherheitsbericht bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Vollständige Anzeige
- Sicherheitsbericht mit den Mindestangaben nach Anhang II der 12. BImSchV
Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen.
- Sie reichen Ihre Anzeige mit dem Sicherheitsbericht fristgereich bei der für Sie zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Sicherheitsbericht.
- Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an.
-
Das Ergebnis der Prüfung teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, sofern der Sicherheitsbericht kein Gegenstand eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist.
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie den Sicherheitsbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig einreichen.
Landesamt für Umwelt (LfU),
Abteilung Technischer Umweltschutz 2