Rentenbezug der Künstlersozialkasse online melden


Zum Formular

Erhalten Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann hat das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus in der Künstlersozialversicherung.


Adresse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Adresse

26380 Wilhelmshaven
Servicezeiten

Service-Center (Hotline):

Montag 09:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 16:00 Uhr

Besuche sind nach Terminvergabe möglich.



poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Fax
+49 4421 7543-5080
Hinweis
Für Versicherte
Fax
+49 4421 7543-5062
Hinweis
Für Verwerter
Fax
+49 4421 7543-5050
Hinweis
Rechtsstelle
Telefon
+49 4421 9734051500
Hinweis
Service-Center

Adresse
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Adresse

26380 Wilhelmshaven
Servicezeiten

Service-Center (Hotline):
Montag 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 16:00 Uhr
Besuche sind nach Terminvergabe möglich.



poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Hinweis
Hinweis: Für die Nutzung der De-Mail benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse.
Telefon
+49 4421 9289000

Häufig gestellte Fragen

Informieren Sie die KSK unverzüglich über Ihren Rentenantrag.


 Es fallen keine Kosten für Sie an.


Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Wochen, wenn alle Unterlagen und Angaben vorliegen.


Als Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig ist, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Dazu müssen Sie die die Voraussetzungen erfüllen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie über die genauen Voraussetzungen für eine Rente informieren. Nach Ihrem Antrag prüft der Rentenversicherungsträger die Voraussetzungen. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Antrag.

Wenn Sie eine Rente erhalten, verändert sich gegebenenfalls Ihre bisherige Versicherungspflicht bei der KSK:

  • Wenn Sie eine Regelaltersrente ("normale" Rente) erhalten, endet Ihre bisherige Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ausnahme: Sie beantragen ausdrücklich, weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
  • Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung erhalten, reduziert sich Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn aufgrund der Rente haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
  • Wenn Sie eine Vollrente erhalten und diese in eine Teilrente ändern oder umgekehrt, kann das ebenfalls Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht haben.

  • Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers

  • Sie sind aktuell über die KSK versicherungspflichtig.
  • Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben eine solche Rente beantragt.
  • Sie arbeiten weiterhin künstlerisch oder publizistisch in erwerbsmäßigem Umfang.

Wenn Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten beziehungsweise beantragt haben:

  • Informieren Sie die KSK formlos darüber, dass Sie den Rentenantrag gestellt haben.
  • Beantworten Sie gegebenenfalls umgehend Rückfragen des Rentenversicherungsträgers und der KSK.
  • Reichen Sie so schnell wie möglich eine Kopie des Rentenbescheides bei der KSK ein.
    • Die KSK stellt auf ihrer Internetseite zu diesem Zweck ein PDF-Formular zur Verfügung.
    • Laden Sie das PDF-Formular herunter.
    • Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit der Kopie Ihres Rentenbescheides per Post an die im Formular angegebene Adresse der KSK.
  • Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Änderungen Ihrer Versicherungspflicht.

  • Widerspruch
    Nicht alle Rentenbezüge haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid entnehmen.

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


PDF-Formular zur Mitteilung über den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rente, Teilrente, Erwerbsminderungsrente, Vollrente, Altersrente, Rentenversicherung, Renteneintritt, Rente für langjährig Versicherte, Altersrente für Frauen, Künstlersozialkasse, KSK, Regelaltersgrenze, Altersrente für Schwerbehinderte