Dienstleistung
Post- oder Kuriersendung bis EUR 150,00 beim Zoll anmelden
Wenn Sie Waren in Sendungen bis EUR 150,00 in Deutschland anmelden möchten, können Sie eine vereinfachte elektronische Zollanmeldung nutzen.
Anrufzeiten:
Montag 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 17:00 Uhr
+49 800 8007-5452
+49 228 303-26090
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Sprechzeiten:
Montag 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 17:00 Uhr
auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
+49 351 44834-590
+49 228 303-26020
Für Privatpersonen
+49 228 303-26030
Für Unternehmen
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Postfach 100761
01077 Dresden, Stadt
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Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 17:00 Uhr
auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
+49 228 303-97924
+49 228 303-26020
Für Privatpersonen
+49 228 303-26030
Für Unternehmen
+49 228 303-26040
Anfragen auf Englisch
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Falls eine besondere Frist, zum Beispiel Lagerdauer bei einer Zollstelle zu beachten ist, werden Sie gesondert informiert.
Welche Gebühren fallen an?
Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen, gegebenenfalls entstehen für die Zustellung der Sendung zusätzliche Kosten.
Bearbeitungsdauer
- in der Regel 15 Minuten bei automatisierter Bearbeitung.
Ausführliche Beschreibung
Für Sendungen bis zu einem Wert von EUR 150,00 besteht in der Regel Zollfreiheit. Die Sendung kann dann ohne entsprechende Zollabgaben aus einem Drittland nach Deutschland eingeführt werden, das heißt aus einem Land außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union. In der Regel wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Sie müssen die Sendung elektronisch beim Zoll anmelden. Dafür gibt es eine Zollanmeldung, bei der weniger Angaben als in einer Einzelzollanmeldung nötig sind .
Die Regelungen zur Anmeldung gelten gleichermaßen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie betreffen Waren in Sendungen
- per Post,
- per Kurier und
- Beförderungen von anderen Dienstleistungsunternehmen,
die vom Empfänger oder einem Vertreter angemeldet werden.
Bei der Wertgrenze von EUR 150,00 ist der Betrag maßgeblich, der tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Wenn im Endbetrag der Rechnung zum Beispiel Versandkosten enthalten sind, die nicht getrennt ausgewiesen sind, zählen diese mit.
Für bestimmte Waren müssen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch Verbrauchsteuern gezahlt werden. Diese Waren müssen Sie mit einer Einzelzollanmeldung beim Zoll anmelden:
- Alkohol und alkoholische Getränke
- Tabak und Tabakwaren
- Parfüms und Eau de Toilette
Ausnahmen sind möglich bei Geschenksendungen unter 45 Euro bis zu einer bestimmten Menge solcher Waren. Diese müssen in der Regel nicht mit einer elektronischen Zollanmeldung beim Zoll angemeldet werden.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen auf Nachfrage durch den Zoll gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen einreichen, zum Beispiel:
- Rechnung
Voraussetzungen
- Es handelt sich um eine Sendung von geringem Wert im Sinne des Zollrechts.
- Die Waren in der Sendung sind zollfrei und unterliegen keiner Verbrauchsteuer.
- Die Waren in der Sendung unterliegen keinen Verboten oder Beschränkungen.
Verfahrensablauf
- Die Zollanmeldung können Sie online im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung vornehmen:
- Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal auf und melden Sie sich an.
- Rufen Sie den Menüpunkt „Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen“ (IPK) auf und füllen Sie die Anmeldung aus.
- Senden Sie die Anmeldung ab.
- Ihre Anmeldung wird geprüft.
- Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung oder eine Nachricht in Ihr Postfach beim Bürger- und Geschäftskundenportal.
Rechtsbehelf
- Einspruch.
-
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Rechtsbehelf im Steuerbescheid entnehmen.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: für die Zollanmeldung nein, gegebenenfalls für Beschau oder Abholung der Sendung
Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung
Schlagwörter
reduzierter Datenkranz, IPK, reduzierter Datensatz, Importabfertigung, Zollanmeldung, Sendungen von geringem Wert, Postsendung, Kuriersendung, Einfuhrzollanmeldung, Einfuhrzoll, ATLAS-IMPOST, Import
Welche Fristen muss ich beachten?
Falls eine besondere Frist, zum Beispiel Lagerdauer bei einer Zollstelle zu beachten ist, werden Sie gesondert informiert.
Welche Gebühren fallen an?
Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen, gegebenenfalls entstehen für die Zustellung der Sendung zusätzliche Kosten.
Bearbeitungsdauer
- in der Regel 15 Minuten bei automatisierter Bearbeitung.
Ausführliche Beschreibung
Für Sendungen bis zu einem Wert von EUR 150,00 besteht in der Regel Zollfreiheit. Die Sendung kann dann ohne entsprechende Zollabgaben aus einem Drittland nach Deutschland eingeführt werden, das heißt aus einem Land außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union. In der Regel wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Sie müssen die Sendung elektronisch beim Zoll anmelden. Dafür gibt es eine Zollanmeldung, bei der weniger Angaben als in einer Einzelzollanmeldung nötig sind .
Die Regelungen zur Anmeldung gelten gleichermaßen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie betreffen Waren in Sendungen
- per Post,
- per Kurier und
- Beförderungen von anderen Dienstleistungsunternehmen,
die vom Empfänger oder einem Vertreter angemeldet werden.
Bei der Wertgrenze von EUR 150,00 ist der Betrag maßgeblich, der tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Wenn im Endbetrag der Rechnung zum Beispiel Versandkosten enthalten sind, die nicht getrennt ausgewiesen sind, zählen diese mit.
Für bestimmte Waren müssen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch Verbrauchsteuern gezahlt werden. Diese Waren müssen Sie mit einer Einzelzollanmeldung beim Zoll anmelden:
- Alkohol und alkoholische Getränke
- Tabak und Tabakwaren
- Parfüms und Eau de Toilette
Ausnahmen sind möglich bei Geschenksendungen unter 45 Euro bis zu einer bestimmten Menge solcher Waren. Diese müssen in der Regel nicht mit einer elektronischen Zollanmeldung beim Zoll angemeldet werden.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen auf Nachfrage durch den Zoll gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen einreichen, zum Beispiel:
- Rechnung
Voraussetzungen
- Es handelt sich um eine Sendung von geringem Wert im Sinne des Zollrechts.
- Die Waren in der Sendung sind zollfrei und unterliegen keiner Verbrauchsteuer.
- Die Waren in der Sendung unterliegen keinen Verboten oder Beschränkungen.
Verfahrensablauf
- Die Zollanmeldung können Sie online im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung vornehmen:
- Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal auf und melden Sie sich an.
- Rufen Sie den Menüpunkt „Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen“ (IPK) auf und füllen Sie die Anmeldung aus.
- Senden Sie die Anmeldung ab.
- Ihre Anmeldung wird geprüft.
- Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung oder eine Nachricht in Ihr Postfach beim Bürger- und Geschäftskundenportal.
Rechtsbehelf
- Einspruch.
-
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Rechtsbehelf im Steuerbescheid entnehmen.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: für die Zollanmeldung nein, gegebenenfalls für Beschau oder Abholung der Sendung
Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung