Als Bürgerin oder Bürger können Sie den Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz mitgestalten. Sie können Ihre Stellungnahme zum Planentwurf abgeben.


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Häufig gestellte Fragen

Vom 28. September bis zum 6. November 2020 hatten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit, zum Entwurf des Bundesraumordnungsplanes Hochwasserschutz Stellung zu nehmen und die Stellungnahmen einzureichen.


Der finale Raumordnungsplan wird als Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erlassen und soll im 3. Quartal 2021 in Kraft treten.


Die Bundesregierung plant, den Hochwasserschutz in Deutschland zu verbessern. Daher entwickelt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen länderübergreifenden Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz. Bei der Aufstellung des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz wurde frühzeitig die Öffentlichkeit beteiligt, also zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger oder Naturschutzverbände. Außerdem sind fachübergreifend Behörden und öffentliche Stellen beteiligt.

Hinweis:
Das Beteiligungsverfahren ist seit dem 6. November 2020 abgeschlossen.


Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hatten Gelegenheit, zum Entwurf des Bundesraumordnungsplanes Hochwasserschutz Stellung zu nehmen und die Stellungnahmen elektronisch über das Internet bis zum 6. November 2020 einzureichen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wertet die Stellungnahmen aus und prüft, ob der Planentwurf geändert wird.
 


  • verwaltungsgerichtliche Klage

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

Stellungnahmen zum länderübergreifenden Raumordnungsplan des Bundes für den Hochwasserschutz online einreichen (abgeschlossen)

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