Dienstleistung
Markenschutz verlängern
Wenn die Schutzdauer Ihrer Marke endet, können Sie den Schutz verlängern.
Einrichtung
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt
80297 München, Landeshauptstadt
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr
+49 89 2195-2221
Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren; Allgemeine Anfragen und Sonstiges
+49 89 2195-4000
Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren
+49 89 2195-1000
Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten
Gitschiner Straße 97
10969 Berlin, Stadt
10958 Berlin, Stadt
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 14:00 Uhr
+49 30 25992-404
07748 Jena
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 14:00 Uhr
+49 3641 40-5800
Eingaben zu bestehenden Designverfahren
+49 3641 40-5690
Allgemeine Anfragen und Sonstiges
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt
80297 München, Landeshauptstadt
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Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
+49 89 2195-2221
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+49 89 2195-4000
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+49 89 2195-1000
Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
- Fälligkeit vor Ablauf der Schutzdauer: 6 Monate
- Zahlungsfrist nach Fälligkeit: 6 Monate
- Nachfrist nach Ablauf der Schutzdauer mit Verspätungszuschlag: 6 Monate
- Vorauszahlung frühestens vor Eintritt der Fälligkeit: 6 Monate
Welche Gebühren fallen an?
- Verlängerungsgebühr für eine Individualmarke (bis zu 3 Klassen): EUR 750,00
-
Verspätungszuschlag (Verlängerungsgebühr): EUR 50,00
- Verlängerungsgebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke (bis zu 3 Klassen): EUR 1.800,00
- Klassengebühr für jede weitere Klasse: EUR 260,00
- Verspätungszuschlag (Klassengebühr) für jede weitere Klasse ab der vierten Klasse: EUR 50,00
Bearbeitungsdauer
5 Tage bei vollständiger Verlängerung.
6 Monate bei teilweiser Verlängerung nach Fälligkeit der Verlängerungsgebühr
die notwendige Teillöschung der Waren oder Dienstleistungen, die nicht verlängert werden sollen, kann erst nach Ablauf der Schutzdauer bearbeitet werden
Ausführliche Beschreibung
Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.
Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern.
Die Verlängerung wird jeweils am Tag nach Ablauf der letzten Schutzdauer wirksam. Sie wird in das Register eingetragen und veröffentlicht. Die Schutzdauer kann für alle Waren und Dienstleistungen oder auch nur für einen Teil davon verlängert werden. Wird die Schutzdauer nicht verlängert, erlischt das Markenrecht.
Erforderliche Unterlagen
- Wenn Sie die Schutzdauer der Marke nur für einen Teil der eingetragenen Waren und Dienstleistungen verlängern wollen: Formular zum Antrag auf Verlängerung einer Marke
- Wenn Sie die Schutzdauer der Marke vollständig verlängern möchten, genügt die rechtzeitige Zahlung der Gebühren. Ein Antrag ist in diesem Fall nicht notwendig.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Für die Verlängerung der Schutzdauer Ihrer eingetragenen Marke gehen Sie so vor:
- Etwa 8 Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer informiert Sie das Deutsche Patent- und Markenamt über die Möglichkeit der Markenverlängerung.
- Zahlen Sie rechtzeitig die Verlängerungs- und etwaige Klassengebühren.
- Wenn Sie die Schutzdauer nur für einen Teil der Waren und Dienstleistungen verlängern oder die Verlängerungsbestätigung an eine zusätzliche Adresse erhalten wollen, verwenden Sie das Formular "Antrag auf Verlängerung einer Marke".
- Nach der Eintragung der Verlängerung im Markenregister erhalten Sie eine Bestätigung. Diese wird automatisch an die im Register eingetragene Zustelladresse und gegebenenfalls an eine weitere, im Antrag angegebene Adresse versendet.
Formulare
Formulare: nur bei teilweiser Verlängerung
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: bei teilweiser Verlängerung
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Antrag auf Verlängerung einer Marke auf der Internetseite des DPMA
Software "DPMAdirektPro" zum Herunterladen auf der Internetseite des DPMA
Schlagwörter
Patentverlängerung, Marke eintragen, geschützte geografische Angaben, Markenanmeldung, Marke anmelden, Markenregistrierung, Markenschutz, Markenverlängerung, Verlängerung, Marke verlängern, Logo, Patentamt, Marke registrieren, Schutzdauer, Markeneintragung, geschützte Ursprungsbezeichnungen, Anmeldung zur Eintragung einer Marke, Schutzrechte, Deutsches Patent- und Markenamt, Aufrechterhaltung, Logo schützen, Patentinformationszentrum, Patent, Gebrauchsmuster, Design
Welche Fristen muss ich beachten?
- Fälligkeit vor Ablauf der Schutzdauer: 6 Monate
- Zahlungsfrist nach Fälligkeit: 6 Monate
- Nachfrist nach Ablauf der Schutzdauer mit Verspätungszuschlag: 6 Monate
- Vorauszahlung frühestens vor Eintritt der Fälligkeit: 6 Monate
Welche Gebühren fallen an?
- Verlängerungsgebühr für eine Individualmarke (bis zu 3 Klassen): EUR 750,00
-
Verspätungszuschlag (Verlängerungsgebühr): EUR 50,00
- Verlängerungsgebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke (bis zu 3 Klassen): EUR 1.800,00
- Klassengebühr für jede weitere Klasse: EUR 260,00
- Verspätungszuschlag (Klassengebühr) für jede weitere Klasse ab der vierten Klasse: EUR 50,00
Bearbeitungsdauer
5 Tage bei vollständiger Verlängerung.
6 Monate bei teilweiser Verlängerung nach Fälligkeit der Verlängerungsgebühr
die notwendige Teillöschung der Waren oder Dienstleistungen, die nicht verlängert werden sollen, kann erst nach Ablauf der Schutzdauer bearbeitet werden
Ausführliche Beschreibung
Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.
Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern.
Die Verlängerung wird jeweils am Tag nach Ablauf der letzten Schutzdauer wirksam. Sie wird in das Register eingetragen und veröffentlicht. Die Schutzdauer kann für alle Waren und Dienstleistungen oder auch nur für einen Teil davon verlängert werden. Wird die Schutzdauer nicht verlängert, erlischt das Markenrecht.
Erforderliche Unterlagen
- Wenn Sie die Schutzdauer der Marke nur für einen Teil der eingetragenen Waren und Dienstleistungen verlängern wollen: Formular zum Antrag auf Verlängerung einer Marke
- Wenn Sie die Schutzdauer der Marke vollständig verlängern möchten, genügt die rechtzeitige Zahlung der Gebühren. Ein Antrag ist in diesem Fall nicht notwendig.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Für die Verlängerung der Schutzdauer Ihrer eingetragenen Marke gehen Sie so vor:
- Etwa 8 Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer informiert Sie das Deutsche Patent- und Markenamt über die Möglichkeit der Markenverlängerung.
- Zahlen Sie rechtzeitig die Verlängerungs- und etwaige Klassengebühren.
- Wenn Sie die Schutzdauer nur für einen Teil der Waren und Dienstleistungen verlängern oder die Verlängerungsbestätigung an eine zusätzliche Adresse erhalten wollen, verwenden Sie das Formular "Antrag auf Verlängerung einer Marke".
- Nach der Eintragung der Verlängerung im Markenregister erhalten Sie eine Bestätigung. Diese wird automatisch an die im Register eingetragene Zustelladresse und gegebenenfalls an eine weitere, im Antrag angegebene Adresse versendet.
Formulare
Formulare: nur bei teilweiser Verlängerung
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: bei teilweiser Verlängerung
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Antrag auf Verlängerung einer Marke auf der Internetseite des DPMA
Software "DPMAdirektPro" zum Herunterladen auf der Internetseite des DPMA