Dienstleistung
Löschung von Daten energiesachverständiger Personen für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau beantragen
Wenn Sie Ihre Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau aufheben lassen möchten, können Sie die Aufhebung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beantragen.
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 14:00 Uhr
info@ble.de-mail.de
+49 301 81068-453031
+49 228 6845-2934
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Antragsfrist.
Widerspruchsfrist:
4 Wochen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Abgabe:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen.
Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 2 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau.
Mit der Zulassung der BLE können Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Gartenbaubetriebe in Deutschland in Fragen zur Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen beraten. Vor allem unterstützen Sie bei Themen der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) und für diese Unternehmen CO2-Einsparkonzepte erstellen.
Wenn Sie Ihre Zulassung und Ihre persönlichen Daten löschen lassen wollen, dann müssen Sie einen Antrag zur Aufhebung an die BLE stellen. Neben der Aufhebung Ihrer Zulassung, werden auch Ihre Daten durch die BLE gelöscht.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparunge in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A - Landwirtschaftliche Erzeugung, Pkt. 6.1
Nummer 7.1 Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A - Landwirtschaftliche Primärproduktion vom 28.06.2023
Voraussetzungen
Die BLE hat Ihnen die Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau erteilt.
Verfahrensablauf
Die Löschung Ihrer Zulassung als sachverständige Person können Sie online bei der BLE beantragen.
Löschung online beantragen:
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Bei erfolgreicher Prüfung sendet Ihnen die BLE einen Aufhebungsbescheid und die Bestätigung der Löschung Ihrer Daten zu.
Rechtsbehelf
-
Widerspruch:
Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Antragsbescheid.
Formulare
- ausgefüllter Antrag
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Zuständige Stelle
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Referat 424 – Geschäftsstelle Bundesprogramm Energieeffizienz
Ansprechpunkt
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Referat 424 – Geschäftsstelle Bundesprogramm Energieeffizienz
Schlagwörter
Beenden, sachverständige Person, Sachverständigenregister, Löschung, Bundesanstalt, Energieberater, Bundesprogramm, CO2-Einsparkonzept, Aufhebungsbescheid, Aufhebung, BMEL, CO2, Löschen, CO2-Minderung, Energieeffizienz, CO2-Einsparung, Energieberatung, Zulassung, Gartenbau, Sachverständige, Bundesprogramm Energieeffizienz, Energieeinsparung, Kohlenstoffdioxid, Energieberaterin, Landwirtschaft, BLE, Emissionen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Antragsfrist.
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 2 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau.
Mit der Zulassung der BLE können Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Gartenbaubetriebe in Deutschland in Fragen zur Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen beraten. Vor allem unterstützen Sie bei Themen der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) und für diese Unternehmen CO2-Einsparkonzepte erstellen.
Wenn Sie Ihre Zulassung und Ihre persönlichen Daten löschen lassen wollen, dann müssen Sie einen Antrag zur Aufhebung an die BLE stellen. Neben der Aufhebung Ihrer Zulassung, werden auch Ihre Daten durch die BLE gelöscht.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparunge in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A - Landwirtschaftliche Erzeugung, Pkt. 6.1
Nummer 7.1 Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A - Landwirtschaftliche Primärproduktion vom 28.06.2023
Voraussetzungen
Die BLE hat Ihnen die Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau erteilt.
Verfahrensablauf
Die Löschung Ihrer Zulassung als sachverständige Person können Sie online bei der BLE beantragen.
Löschung online beantragen:
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Bei erfolgreicher Prüfung sendet Ihnen die BLE einen Aufhebungsbescheid und die Bestätigung der Löschung Ihrer Daten zu.
Rechtsbehelf
-
Widerspruch:
Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Antragsbescheid.
Formulare
- ausgefüllter Antrag
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Zuständige Stelle
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Referat 424 – Geschäftsstelle Bundesprogramm Energieeffizienz
Ansprechpunkt
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Referat 424 – Geschäftsstelle Bundesprogramm Energieeffizienz