Dienstleistung
Kommunale Sporthalle, Anmietung
Hier erfahren Sie, ob die Möglichkeit besteht, kommunale Sporthallen zu mieten
Einrichtung
SG Kultur, Sport und Jugend
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Für die in Spremberg ansässigen Landesleistungsstützpunkte im Kinder- und Jugendsportbereich werden die städtischen Sporthallen und Sportplätze für Trainings- und Wettkampfzwecke kostenlos zur Verfügung gestellt.
Benutzungsgebühr:
kostenfrei
https://spremberg.de/api/datei/ckat6mit784.pdf
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Die Anträge für eine regelmäßige Nutzung im Zeitraum eines Schuljahres sind schriftlich jeweils bis zum 30.06 des laufenden Jahres einzureichen. Ma0gelbich ist der Eingang des Antrags bei der Stadt.
Anträge für eine einmalige oder kurzzeitige Nutzung sind mindestens zwei Wochen vor Nutzungsbeginn schriftlich einzureichen. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags bei der Stadt.
Ausführliche Beschreibung
Schulische Sporthallen sowie Sportplätze können außerhalb der Schulzeit von Dritten zu Trainingszwecken oder für Einzelveranstaltungen gemietet werden. Die Benutzung bedarf einer schriftlichen Genehmigung und ist nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Dauer gestattet.
Die Sporthallenbelegung gibt einen Überblick über die Nutzung der Sportanlagen der Kommunalverwaltung
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Entgeltordnung für die Stadt Spremberg über die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von städtischen Schulräumen, Sporthallen und Sportplätzen vom 10.04.2013
Entgeltordnung ffür die Nutzung von städtischen Schulräumen, Sporthallen und Sportplätzen
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Formloser schriftlicher Antrag notwendig an
info@stadt-spremberg.de
Formulare
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Formloser schriftlicher Antrag notwendig an
info@stadt-spremberg.de
Schlagwörter
Sporthallennutzung, Sportplatz, Sporthallenbenutzung, Sporthalle, Mehrzweckhalle, Sporthalle Vermietung, Gemeindehalle, Sporthalle Belegung
Welche Gebühren fallen an?
Benutzungsgebühr: kostenfrei
https://spremberg.de/api/datei/ckat6mit784.pdf
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anträge für eine regelmäßige Nutzung im Zeitraum eines Schuljahres sind schriftlich jeweils bis zum 30.06 des laufenden Jahres einzureichen. Ma0gelbich ist der Eingang des Antrags bei der Stadt.
Anträge für eine einmalige oder kurzzeitige Nutzung sind mindestens zwei Wochen vor Nutzungsbeginn schriftlich einzureichen. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags bei der Stadt.
Ausführliche Beschreibung
Schulische Sporthallen sowie Sportplätze können außerhalb der Schulzeit von Dritten zu Trainingszwecken oder für Einzelveranstaltungen gemietet werden. Die Benutzung bedarf einer schriftlichen Genehmigung und ist nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Dauer gestattet.
Die Sporthallenbelegung gibt einen Überblick über die Nutzung der Sportanlagen der Kommunalverwaltung
Rechtsgrundlage(n)
Entgeltordnung für die Stadt Spremberg über die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von städtischen Schulräumen, Sporthallen und Sportplätzen vom 10.04.2013
Entgeltordnung ffür die Nutzung von städtischen Schulräumen, Sporthallen und Sportplätzen
Erforderliche Unterlagen
Formloser schriftlicher Antrag notwendig an info@stadt-spremberg.de
Formulare
Formloser schriftlicher Antrag notwendig an info@stadt-spremberg.de