Antrag auf Vergabe/Änderung einer Hausnummer

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Ansprechpartner
SG Stadtplanung

Hausnummern werden von der Kommune vergeben.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.


Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


Häufig gestellte Fragen

Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

Straßennamen und Hausnummern sichern das Auffinden des gewünschten Zielortes u.a. für den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung und dienen der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

Die Antragsteller tragen die Kosten für die Hausnummerierung laut Verwaltungsgebührensatzung der Stadt.



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)



Vergabe von Hausnummern, Grundstück