Dienstleistung
Hausnummernvergabe
Hausnummern werden von der Kommune vergeben.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Straßennamen und Hausnummern sichern das Auffinden des gewünschten Zielortes u.a. für den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung und dienen der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Die Antragsteller tragen die Kosten für die Hausnummerierung laut Verwaltungsgebührensatzung der Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Schlagwörter
Vergabe von Hausnummern, Grundstück
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Straßennamen und Hausnummern sichern das Auffinden des gewünschten Zielortes u.a. für den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung und dienen der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Die Antragsteller tragen die Kosten für die Hausnummerierung laut Verwaltungsgebührensatzung der Stadt.
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)