Dienstleistung
Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde EUR 12,00, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde EUR 6,00.
Gebühr:
EUR 6,00 - 12,00
Ausführliche Beschreibung
Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen,
seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
-
bei Beantragung durch eine vertretende Person:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
- und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
- bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Voraussetzungen
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
-
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
- der Ehegatte oder die Ehegattin oder Lebenspartner / Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Verfahrensablauf
- Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung der Ausstellung der Urkunde kann (nur) ein Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin gestellt werden. Das Widerspruchsverfahren ist nur hinsichtlich des Gebührenbescheids möglich.
Amtsgericht Schöneberg von Berlin
Formulare
- Formulare: nein
- Online-Dienst vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Antrag für "Geburt im Ausland - Geburtsurkunde beantragen"
Zuständige Stelle
Standesamt I in Berlin
Standesamt I in Berlin
Schlagwörter
Nachweis, Ausland, Ostgebiete, Geburt, Standesamt I, Konsularregister, Deutsche, Berlin Ehemalige, Kolonialregister, Geburtsurkunde
Gebühr: EUR 6,00 - 12,00
Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
-
bei Beantragung durch eine vertretende Person:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
- und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
- bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
-
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
- der Ehegatte oder die Ehegattin oder Lebenspartner / Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
- Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Bei Ablehnung der Ausstellung der Urkunde kann (nur) ein Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin gestellt werden. Das Widerspruchsverfahren ist nur hinsichtlich des Gebührenbescheids möglich.
Amtsgericht Schöneberg von Berlin
- Formulare: nein
- Online-Dienst vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Antrag für "Geburt im Ausland - Geburtsurkunde beantragen"
Standesamt I in Berlin
Standesamt I in Berlin