Dienstleistung
Fundsachen Herausgabe
Wie erhalte ich verlorene Gegenstände zurück?
Bahnhofstraße 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
- Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung: 5,70 €
- Herausgabe von Fundsachen an Finder bzw. Eigentümer: 4 % des geschätzten Wertes,
mindestens 6,00 €
Ausführliche Beschreibung
Im Fundbüro werden Fundsachen die auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Badeanstalten und Sportanlagen, Kaufhäusern, Theatern, Museen, Messen und den öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen und gefundenen wurden registriert und verwahrt. Die Fundsachen warten hier bis zu 6 Monate auf ihre Eigentümer und werden danach zu bestimmten Terminen versteigert.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Annahmestelle von Fundsachen (außer Fundtiere), Fundanzeigen oder Verlustanzeigen sowie die Herausgabe von Fundsachen ist das Fundbüro/Bürgerbüro. Fundsachen sind grundsätzlich anzuzeigen; diese Anzeigen können schriftlich, mündlich oder fernmündlich entgegengenommen werden.
Werden Personaldokumente, Führerscheine oder Kraftfahrzeugpapiere im Fundbüro abgegeben, werden diese an die ausstellende Behörde weitergeleitet, es sei denn, sie können dem Besitzer ohne großen Aufwand ausgehändigt werden.
Grundsätzlich werden Fundsachen, mit Ausnahme von Fundtieren, beim Fundbüro/Bürgerbüro aufbewahrt.
Soweit Sie ein Tier vermissen oder gefunden haben, setzen Sie sich bitte mit dem Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten in Verbindung.
Der Finderlohn ist ein privatrechtlicher Anspruch des Finders gegen den Verlierer. Die Höhe des Finderlohnes richtet sich nach dem Wert der Fundsache.
Nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes im Fundbüro/Bürgerbüro erwirbt der Finder das Eigentum an der Fundsache, soweit er nicht darauf verzichtet.
Bei Verzicht geht die Fundsache in das Eigentum der Stadt Spremberg/Grodk über.
Sollten Sie etwas verloren haben und der Gegenstand wurde nicht im Fundbüro/Bürgerbüro abgegeben, so können Sie sich eine Bescheinigung für Ihre Versicherung ausstellen lassen. Sie sollten aber erst ca. drei Wochen nach Verlust die Bescheinigung ausstellen lassen, da nach unseren Erfahrungen die Fundsachen nicht sofort abgegeben werden.
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
- Anzeige von der Polizei
- Unterlagen, aus denen die genaue Beschreibung der verlorenen Sache hervorgeht
- Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung: 5,70 €
- Herausgabe von Fundsachen an Finder bzw. Eigentümer: 4 % des geschätzten Wertes,
mindestens 6,00 €
Im Fundbüro werden Fundsachen die auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Badeanstalten und Sportanlagen, Kaufhäusern, Theatern, Museen, Messen und den öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen und gefundenen wurden registriert und verwahrt. Die Fundsachen warten hier bis zu 6 Monate auf ihre Eigentümer und werden danach zu bestimmten Terminen versteigert.
Annahmestelle von Fundsachen (außer Fundtiere), Fundanzeigen oder Verlustanzeigen sowie die Herausgabe von Fundsachen ist das Fundbüro/Bürgerbüro. Fundsachen sind grundsätzlich anzuzeigen; diese Anzeigen können schriftlich, mündlich oder fernmündlich entgegengenommen werden.
Werden Personaldokumente, Führerscheine oder Kraftfahrzeugpapiere im Fundbüro abgegeben, werden diese an die ausstellende Behörde weitergeleitet, es sei denn, sie können dem Besitzer ohne großen Aufwand ausgehändigt werden.
Grundsätzlich werden Fundsachen, mit Ausnahme von Fundtieren, beim Fundbüro/Bürgerbüro aufbewahrt.
Soweit Sie ein Tier vermissen oder gefunden haben, setzen Sie sich bitte mit dem Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten in Verbindung.
Der Finderlohn ist ein privatrechtlicher Anspruch des Finders gegen den Verlierer. Die Höhe des Finderlohnes richtet sich nach dem Wert der Fundsache.
Nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes im Fundbüro/Bürgerbüro erwirbt der Finder das Eigentum an der Fundsache, soweit er nicht darauf verzichtet.
Bei Verzicht geht die Fundsache in das Eigentum der Stadt Spremberg/Grodk über.
Sollten Sie etwas verloren haben und der Gegenstand wurde nicht im Fundbüro/Bürgerbüro abgegeben, so können Sie sich eine Bescheinigung für Ihre Versicherung ausstellen lassen. Sie sollten aber erst ca. drei Wochen nach Verlust die Bescheinigung ausstellen lassen, da nach unseren Erfahrungen die Fundsachen nicht sofort abgegeben werden.
- Anzeige von der Polizei
- Unterlagen, aus denen die genaue Beschreibung der verlorenen Sache hervorgeht