Ansprechpartner


C. Balzer
R. Oertel
A. Rapsch

Wie werde ich Mitglied der freiwilligen Feuerwehr?


Adresse
Karl-Marx-Straße 17a
03121 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

Dem Antragsteller/ Mitglied entstehen keine Kosten.



Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen. Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen? Hierzu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.

Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen

  • mindestens 16 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten),
  • über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
  • sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
  • dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (z.B. Brandstiftung) verstoßen haben.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

Bitte beachten Sie unbedingt die für die Stadt Spremberg/ Grodk geltenden Voraussetzungen (siehe unten).



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk

Der Bewerber muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das gilt nicht für Mitglieder der Jugendfeuerwehr. Die Aufnahme eines Bewerbers, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bedarf der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters (§ 1 Abs. 3 TVFF; Absatz 7 bleibt unberührt). 



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
  • Bewerbende werden als Feuerwehrfrau-Anwärterin oder Feuerwehrmann-Anwärter in die Freiwillige Feuer-wehr aufgenommen. Die Probezeit beträgt mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre. Sie beginnt mit der Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr. Innerhalb der Probezeit ist die Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) zu absolvieren. Wenn das Mitglied den Grundausbildungslehrgang erneut nicht besteht oder wenn sich das Mitglied in der Probezeit sonst nicht bewährt, ist es aus dem aktiven Feuerwehrdienst zu entlassen (1 Abs. 4 TVFF, Absatz 7 bleibt unberührt).
  • Nach erfolgreichem Abschluss des Probejahres wird die Feuerwehrfrau-Anwärterin zur Feuerwehrfrau oder der Feuerwehrmann-Anwärter zum Feuerwehrmann befördert. Die Dienstzeit in der Jugendfeuerwehr kann auf das Probejahr angerechnet werden (1 Abs. 5 TVFF).


Mitgliedsantrag Freiwillige Feuerwehr Spremberg/ Grodk
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