Dienstleistung
Freiwillige Feuerwehr Mitglied werden
Wie werde ich Mitglied der freiwilligen Feuerwehr?
Einrichtung
SG Brand- und Katastrophenschutz
Karl-Marx-Straße 17a
03121 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Dem Antragsteller/ Mitglied entstehen keine Kosten.
Ausführliche Beschreibung
Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen. Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen? Hierzu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.
Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen
- mindestens 16 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten),
- über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
- sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
- dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (z.B. Brandstiftung) verstoßen haben.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Bitte beachten Sie unbedingt die für die Stadt Spremberg/ Grodk geltenden Voraussetzungen (siehe unten).
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Der Bewerber muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das gilt nicht für Mitglieder der Jugendfeuerwehr. Die Aufnahme eines Bewerbers, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bedarf der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters (§ 1 Abs. 3 TVFF; Absatz 7 bleibt unberührt).
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
- Bewerbende werden als Feuerwehrfrau-Anwärterin oder Feuerwehrmann-Anwärter in die Freiwillige Feuer-wehr aufgenommen. Die Probezeit beträgt mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre. Sie beginnt mit der Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr. Innerhalb der Probezeit ist die Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) zu absolvieren. Wenn das Mitglied den Grundausbildungslehrgang erneut nicht besteht oder wenn sich das Mitglied in der Probezeit sonst nicht bewährt, ist es aus dem aktiven Feuerwehrdienst zu entlassen (1 Abs. 4 TVFF, Absatz 7 bleibt unberührt).
- Nach erfolgreichem Abschluss des Probejahres wird die Feuerwehrfrau-Anwärterin zur Feuerwehrfrau oder der Feuerwehrmann-Anwärter zum Feuerwehrmann befördert. Die Dienstzeit in der Jugendfeuerwehr kann auf das Probejahr angerechnet werden (1 Abs. 5 TVFF).
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Spremberg/Grodk
Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Spremberg/ Grodk
Welche Gebühren fallen an?
Dem Antragsteller/ Mitglied entstehen keine Kosten.
Ausführliche Beschreibung
Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen. Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen? Hierzu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.
Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen
- mindestens 16 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten),
- über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
- sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
- dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (z.B. Brandstiftung) verstoßen haben.
Bitte beachten Sie unbedingt die für die Stadt Spremberg/ Grodk geltenden Voraussetzungen (siehe unten).
Voraussetzungen
Der Bewerber muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das gilt nicht für Mitglieder der Jugendfeuerwehr. Die Aufnahme eines Bewerbers, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bedarf der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters (§ 1 Abs. 3 TVFF; Absatz 7 bleibt unberührt).
Verfahrensablauf
- Bewerbende werden als Feuerwehrfrau-Anwärterin oder Feuerwehrmann-Anwärter in die Freiwillige Feuer-wehr aufgenommen. Die Probezeit beträgt mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre. Sie beginnt mit der Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr. Innerhalb der Probezeit ist die Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) zu absolvieren. Wenn das Mitglied den Grundausbildungslehrgang erneut nicht besteht oder wenn sich das Mitglied in der Probezeit sonst nicht bewährt, ist es aus dem aktiven Feuerwehrdienst zu entlassen (1 Abs. 4 TVFF, Absatz 7 bleibt unberührt).
- Nach erfolgreichem Abschluss des Probejahres wird die Feuerwehrfrau-Anwärterin zur Feuerwehrfrau oder der Feuerwehrmann-Anwärter zum Feuerwehrmann befördert. Die Dienstzeit in der Jugendfeuerwehr kann auf das Probejahr angerechnet werden (1 Abs. 5 TVFF).
Weiterführende Informationen
Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Spremberg/ Grodk