Dienstleistung
Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) auszahlen
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Wenn Sie den Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel per Antrag anfordern. Voraussetzung für die Mittelauszahlung ist die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und dass die Mittel innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden.
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Nach Ihrem Mittelabruf wird die Zuwendung zeitnah bzw. zur angegebenen Fälligkeit ausgezahlt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Zuwendungsbescheid muss bestandskräftig sein. Die Mittel sind innerhalb des Bewilligungszeitraumes anzufordern.
Antragsfrist:
2 bis 4 Wochen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie für eine Maßnahme aus Mitteln der Lotto-Konzessionsabgabe einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides per Antrag anfordern. Das LASV veranlasst dann die Auszahlung.
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie haben vom LASV einen Zuwendungsbescheid für eine Maßnahme aus Mitteln der Lotto-Konzessionsabgabe erhalten.
Dieser Zuwendungsbescheid ist bestandskräftig.
Verfahrensablauf
Fordern Sie die Mittel online beim LASV ab.
Rufen Sie hierfür das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
Das LASV prüft Ihren Mittelabruf und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
Das LASV veranlasst die Auszahlung.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Zuwendungsbescheid muss bestandskräftig sein und die Mittel müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden. Nach dem Bewilligungszeitraum besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Mittel.
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Schlagwörter
Auszahlung, Lotto-Konzessionsabgabe, gemeinnützige Projekte, Förderung, Zuwendung, Mittelabruf, Glücksspielabgabe, Lottomittel
Nach Ihrem Mittelabruf wird die Zuwendung zeitnah bzw. zur angegebenen Fälligkeit ausgezahlt.
Der Zuwendungsbescheid muss bestandskräftig sein. Die Mittel sind innerhalb des Bewilligungszeitraumes anzufordern.
Es fallen keine Kosten an.
Wenn Sie für eine Maßnahme aus Mitteln der Lotto-Konzessionsabgabe einen Zuwendungsbescheid des LASV erhalten haben, können Sie die Mittel nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides per Antrag anfordern. Das LASV veranlasst dann die Auszahlung.
keine
Sie haben vom LASV einen Zuwendungsbescheid für eine Maßnahme aus Mitteln der Lotto-Konzessionsabgabe erhalten.
Dieser Zuwendungsbescheid ist bestandskräftig.
Fordern Sie die Mittel online beim LASV ab.
Rufen Sie hierfür das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
Das LASV prüft Ihren Mittelabruf und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
Das LASV veranlasst die Auszahlung.
Der Zuwendungsbescheid muss bestandskräftig sein und die Mittel müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes angefordert werden. Nach dem Bewilligungszeitraum besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Mittel.
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)